13.05.2015 - 5.1 Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsbeirates Biestow
- Gremium:
- Ortsbeirat Biestow (13)
- Datum:
- Mi., 13.05.2015
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag: - am 10.03.2015 zurückgestellt!
Die Bürgerschaft stimmt der „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage) zu und beschließt folgende wesentlichen Eckpunkte:
1.) Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig nur noch in folgenden Ortslagen betrieben:
Innenstadt Rostock - Kernbereich
Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet
Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet
2. Die Einhaltung folgender maximaler Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage werden in der Zukunft angestrebt:
Bereich | Maximalentfernung Hauptsaison | Maximalentfernung Nebensaison | Anzahl Anlagen |
Innenstadt | 250 m | 250 m | 6 |
Warnemünde Kernbereich | 250 m | 500 m | 7 |
Warnemünde Wandergebiet | 500 m | 1.000 m | 4 |
Markgrafenheide Kernbereich | 500 m | 1.000 m | 2 |
Markgrafenheide Wandergebiet | 1.000 m | 2.000 m | 5 |
Summe |
|
| 24 |
Die Hauptsaison beginnt am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.
3. Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:
Neubau bzw. Komplettsanierung von Sanitäranlagen, die 15 Jahre und älter sind
Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche
Barrierefreiheit
Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“
4. Für die Umsetzung der ermittelten Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen werden ab dem Jahr 2015 für die nächsten 7 Jahre finanzielle Mittel für Investitionen in Höhe von 3,85 Mio. EUR bereitgestellt.
5. Die Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit - vorzugweise auf die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde - wird angestrebt. Lassen die noch ausstehenden haushalts- und steuerrechtlichen Prüfungen sowie das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung dies nicht zu, wird eine Übertragung auf das Amt für Umweltschutz oder eine andere Lösung geprüft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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