28.04.2015 - 4.5 Simone Briese-Finke (für die Fraktion BÜNDNIS 9...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Krüger macht auf die Dringlichkeit dieses Antrages aufmerksam.

Herr Müller erläutert darauf hin, dass z. Zt. die Bearbeitungskapazität für dieses Vorhaben nicht zur Verfügung steht.

Hierzu müssen in der Verwaltung erst noch Entscheidungen getroffen werden.

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Bürgerschaftssitzung im November 2015

der Bürgerschaft den Entwurf einer überarbeiteten Stellplatzsatzung zur Beschlussfassung  vorzulegen.

 

Sachverhalt:

 

Die Stellplatzsatzung führt derzeit in manchen Fällen zu unerwünschten Effekten.

Daher sollte überprüft werden, ob die Stellplatzsatzung durch veränderte Regelungen

eine bessere Lenkungswirkung erreichen kann.

 

Ziel sollte es sein:

 

- den Wohnungsbau und insbesondere die Schaffung kostengünstiger Wohnungen zu

  fördern

 

- Bauvorhaben zur weiteren Entwicklung der Innenstadt und anderer zentraler Lagen zu

  fördern, die gut an den ÖPNV angeschlossen sind

 

- die Attraktivität des Stadtbildes zu erhalten und überdimensionierte Garagentore in kleinen

  Gebäuden zu vermeiden (z.B. beim Kuhtor)

 

- den Wegfall öffentlicher Stellplätze auf der Straße zu vermeiden, wenn dafür nur die gleiche

  oder eine geringfügig höhere Zahl von Stellplätzen auf dem Grundstück geschaffen wird.

  (z.B. Wegfall von 1 Stellplatz auf der Straße für eine Garagenzufahrt mit 1 Stellplatz)

 

- Anreize zur stärkeren Nutzung von ÖPNV, CarSharing und Rad zu schaffen

 

- die zukünftigen Anforderungen der Elektromobilität zu berücksichtigen

 

 

 

Im Rahmen der Überarbeitung sollte die Berücksichtigung folgender Punkte geprüft werden:

 

1. Neufassung des § 4 z.B. in folgender Form, um Lückenbebauung und Ausbauvorhaben

    in zentralen Bereichen der Stadt zu erleichtern:

    Bei der Ermittlung der zu schaffenden Stellplätze bleiben in den Zonen I und II

    je Bauvorhaben 2 Stellplätze unberücksichtigt. Diese brauchen weder nachgewiesen noch  

    abgelöst zu werden.

 

2. Flexiblere Vorgabe der Richtzahl für die nach Anlage 1 der Satzung zu schaffenden

    Stellplätze, um besser auf örtliche Gegebenheiten eingehen zu können.  So könnte die  

    Mindestzahl der zu schaffenden Stellplätze auf 1/3 der bisherigen Höchstzahl reduziert

    werden, z.B.

    1.1 Einfamilienhäuser      statt bisher 1 - 2 Stellplätze       neu: 0,7 - 2 Stellplätze

    1.2 Mehrfamilienhäuser   statt bisher 1 - 1,5 Stellplätze    neu: 0,5 - 1,5 Stellplätze

 

3. Festlegung, dass in bestimmten Fällen keine Stellplätze geschaffen 

   werden dürfen, sondern eine Ablöse zu zahlen ist, z.B.:

   - wenn die Stellplatzzufahrt mehr als 1/3 der Gebäudebreite ausmachen würde

   - wenn zur Gewährleistung der Zufahrt auf der Straße mehr als 50 % der Stellplätze

     wegfallen würden, im Vergleich zu den auf dem Grundstück geschaffenen Stellplätzen

   - wenn Stellplätze auf einem bisher nicht befahrenen Innenhof errichtet würden

  - wenn Stellplätze in den Zonen I und II in einem bisher nicht befestigten Vorgarten

    errichtet würden

 

4. Bei der Bemessung der notwendigen Stellplätze könnte die ÖPNV-Anbindung

    noch stärker als bisher berücksichtigt werden.

 

5. Anreiz zur Schaffung von CarSharing-Stellplätzen durch Anrechnung eines CarSharing-

    Stellplatzes an einem geeigneten Standort z.B. als 4 Stellplätze.

 

6. Regelungen zur Berücksichtigung der zukünftigen Anforderungen der Elektromobilität,  

    z.B. durch Schaffung eines Elektroanschlusses je 10 Stellplätze.

 

7. Aufnahme von Regelungen zur Schaffung von Fahrrad-Stellplätzen.

 

8. Anreiz zur Schaffung von attraktiven Fahrrad-Stellplätzen, in dem z.B.

    fünf überdachte, ebenerdige (max. 6 Stufen) Fahrradstellplätze als 1 PKW-Stellplatz

    angerechnet werden.

 

9. Überprüfung der Höhe der Stellplatzablöse und Rundung der Beträge, z.B.

    - in Zone I     7.500 EUR statt 7.670 EUR

    - in Zone II    6.000 EUR statt 6.130 EUR, ggf. erhöhter Betrag für Warnemünde

    - im übrigen  5.000 EUR statt 5.110 EUR 

 

10. Regelung zur Verwendung der Stellplatzablöse, z.B.

    65 - 75 % für die Errichtung von Parkhäusern mit ermäßigter Gebühr für Anwohner

    25 - 35 % für die Förderung von ÖPNV und Radverkehr

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt