22.04.2015 - 7.1 Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Verwaltung stellt die BV vor und erörtert, dass allein von 2007 (Kalkulationszeitpunkt für die bis lang noch gültige Entgeltordnung) zu 2014 eine fast 100% Kostensteigerung der Betriebskosten erfolgte und diese nicht auf die Vereine umgelegt wurde. Es erfolgt immer noch eine und auch künftig eine 96%ige Subventionierung des Kinder- und Jugendsportes. Hat eine Sporthalle dem Verein vorher für eine Stunde 1 Euro gekostet, bezahlt der Verein nach der neuen Entgeltordnung 1,40 Euro je Stunde (unabhängig mit wieviel Kindern er die Sporthalle nutzt).

 

Herr Kästner wünscht sich die Stellungnahme des Vertreters des Stadtsportbundes, Herrn Dr. Bothe.

Herr Steffen bittet um Zustimmung zum Rederecht. Abstimmung : 10 Zustimmung.

Der Vorsitzende des Stadtsportbundes und Herr Dr. Bothe lehnen eine Erhöhung der Gebühren ab. Am 23.03.2015 gab es eine Beratung mit 63 Vereinsvertretern und dem Amt 40. Die Vereine haben die Entgeltordnung zur Kenntnis genommen.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die „Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung von Sportstätten und Bädern in der Hansestadt Rostock" (Anlage 1).

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage