13.04.2015 - 5.1 Antrag an die Bürgerschaft - Einrichtung einer ...

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Wortprotokoll

Herr Jänicke gibt einen Überblick darüber, wie die Idee bei verschiedenen OBR entstand, Änderungsanträge zu der o.g. BV einzureichen.

Derzeit sind nur an 3 Standorten in Rostock (Warnemünde, Hohe Düne, Rostocker Altstadt) die Errichtung öffentlicher Sanitäreinrichtungen geplant und dafür sind finanzielle Mittel eingeordnet. Die zuständige Amtsleiterin verteidigt ihr Konzept  und sieht derzeit keine Notwendigkeit zur Planung weiterer öffentlicher Sanitäreinrichtungen.

Die OBR sind jedoch der Meinung, dass nicht nur an touristisch attraktiven Standorten solche Einrichtungen entstehen dürfen, sondern die Einwohner der Stadt auch in anderen Stadtteilen die Möglichkeit haben müssen, öffentliche WC-Anlagen benutzen zu können.

In eine gesamtstädtische Konzeption gehören langfristige Zielstellungen.

 

Aufgrund von vielen Anfragen und Anträgen nach öffentlichen sanitären Einrichtungen von Bürgern an den OBR und das Ortsamt Reutershagen wird daher die Einordnung einer solchen Anlage auf dem Markt Reutershagen für dringend notwendig gehalten, zumal dies ein wichtiger Umsteige- und Knotenpunkt in diesem Stadtteil ist. Der OBR Reutershagen möchte eine Ergänzung der Konzeption der Stadt mit diesem Antrag erwirken und sieht im Zuge der Neugestaltung des Marktes eine Chance zur Verwirklichung. Derzeit gibt es nur eine WC-Einrichtung auf dem Markt Reutershagen für die Händler des Wochenmarktes .

 

Die Mitglieder des OBR stimmen dem Vorschlag zu, einen entsprechenden Änderungsantrag zur BV einzureichen.

Weiterhin wird einstimmig beschlossen, einen separaten ÄA zu stellen und somit nicht gemeinsam mit anderen OBR.