13.04.2015 - 3.1 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., BÜNDNIS ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft zieht folgende Angelegenheit gemäß § 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern an sich:

 

2015/DV/0794 Abberufung Intendant der Volkstheater Rostock GmbH.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2015/AN/0809-01 (ÄA) (s. TOP 3.1.1) entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2015/AN/0809:

 

Gemäß § 22 Abs. 2, Sätze 3 und 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zieht die Bürgerschaft die Angelegenheit „Abberufung Intendant der Volkstheater Rostock GmbH“ (2015/DV/0794) an sich, verbunden mit der Entscheidung über die Wiederberufung des Intendanten und das Fortbestehen seines Anstellungsvertrages.