28.04.2015 - 6.1 Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Beschlussvorlage Bedarfskonzept kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock liegt inzwischen der Nachtrag zur Beschlussvorlage (NB) vor.

 

Herr Westphal erläutert die Änderungen insbesondere den Zusatz:

Abweichend von vorgenannten Festlegungen ist die Prüfung der Etablierung öffentlicher Bedürfnisanstalten auch an besonderen Bedarfsschwerpunkten anderer Ortslagen möglich.

 

Der Ortsbeirat hatte eine Stellungnahme abgegeben die durch das Ortsamt an das Hauptamt weitergeleitet wurde.

 

In der Diskussion wird festgestellt:

  1. dass eine solche Stellungnahme nicht Ziel führend ist, deshalb wird diese geändert in einen Änderungsantrag des Ortsbeirates zur Beschlussvorlage.
  2. der Beschlussvorlage kann insgesamt nur zugestimmt werden, wenn die Bürgerschaft auch den Änderungsanträgen 01 und 07 zustimmt. Dieser Hinweis wird nochmals dem Abstimmungsergebnis als Vorbehalt vorangestellt.

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Ortsbeirat Gehlsdorf/ Nordost stimmt der Beschlussvorlage Nr. 2014/ BV/ 0072 „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ nur vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zu den Änderungsanträgen 2014/BV/0072-01 und 2014/BV/0072-07 zu

und empfiehlt der Bürgerschaft die Zustimmung zur Beschlussvorlage unter dieser Voraussetzung

„Bedarfskonzeption kommunaler  Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ (Anlage) mit diesem Vorbehalt

Dies gilt auch für die weitere Beschlussfassung der folgenden wesentlichen Eckpunkte:

 

1.)              Öffentliche Sanitäranlagen werden durch die Hansestadt Rostock künftig nur noch in folgenden Ortslagen betrieben:

 

              Innenstadt Rostock - Kernbereich

              Warnemünde - Kernbereich und Wandergebiet

              Markgrafenheide - Kernbereich und Wandergebiet

 

2.              Die Einhaltung folgender maximaler  Laufwege zur nächsten öffentlichen Sanitäranlage werden in der Zukunft angestrebt:

Bereich

Maximalentfernung Hauptsaison

Maximalentfernung Nebensaison

Anzahl Anlagen

Innenstadt

250 m

250 m

6

Warnemünde Kernbereich

250 m

500 m

7

Warnemünde Wandergebiet

500 m

1.000 m

4

Markgrafenheide Kernbereich

500 m

1.000 m

2

Markgrafenheide Wandergebiet

1.000 m

2.000 m

5

Summe

 

 

24

Die Hauptsaison beginnt  am Wochenende vor dem Beginn der frühesten Osterferien im Bundesgebiet und endet mit dem Wochenende nach den spätesten Herbstferien im Bundesgebiet.

 

3.      Die Mindeststandards werden wie folgt festgesetzt:

 

              Neubau bzw. Komplettsanierung von Sanitäranlagen, die 15 Jahre und älter sind

              Ausstattung mit Wasseranschluss (WC) - nur für die Kernbereiche

              Barrierefreiheit

              Berücksichtigung „Neuartiger Sanitärsysteme“

 

4.              Für die Umsetzung der  ermittelten Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen werden ab dem Jahr 2015 für die nächsten 7 Jahre  finanzielle Mittel für Investitionen in Höhe von 3,85 Mio. EUR bereitgestellt.

 

5.              Die Konzentration der Zuständigkeit auf eine Verwaltungseinheit - vorzugweise auf die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde -  wird angestrebt. Lassen die noch ausstehenden haushalts- und steuerrechtlichen Prüfungen sowie das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsprüfung dies nicht zu, wird eine Übertragung auf das Amt für Umweltschutz oder eine andere Lösung geprüft.

 

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Der Ortsbeirat Gehlsdorf/ Nordost stimmt der Beschlussvorlage Nr. 2014/ BV/ 0072 „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der Hansestadt Rostock“ nur vorbehaltlich der Zustimmung der Bürgerschaft zu den Änderungsanträgen 2014/BV/0072-01 und 2014/BV/0072-07 zu.

 

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage