14.04.2015 - 6.1 Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Lau erläutert kurz den Inhalt der Beschlussvorlage.

Herr Westphal erklärt, dass eine Ungleichheit im Schulgesetz M-V ausschlaggebend für den Erlass einer Schuleinzugsbereichssatzung ist. Gemäß § 46 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz M-V müssen die Landkreise auf ihrem Gebiet Einzugsbereiche für die allgemein bildenden Schulen festlegen, die kreisfreien Städte können dies tun.

Dies hat Auswirkungen auf die Erstattung von Aufwendungen für die Schülerbeförderung. Die Kosten der Schülerbeförderung werden erstattet, wenn die örtlich zuständige Schule besucht wird.

Die Einführung von Schuleinzugsbereichen, d. h. die Schüler werden den Einzugsbereichen der örtlich zuständigen Schulen zugeordnet, heben die Ungleichheit auf. Dabei soll jedoch die freie Wahl der Schule wie bisher weiterhin möglich sein.

Daher wurde jeder Schule in kommunaler Trägerschaft das Stadtgebiet der Hansestadt Rostock als Einzugsgebiet zugeordnet. Somit wird eine Gleichstellung der kreisfreien Städte und der Landkreise bei der Schülerbeförderung erreicht und die Freiheit der Schulwahl bleibt erhalten.

Bezüglich des Schülertickets und der zukünftigen Verfahrensweise finden Gespräche mit der RSAG statt.

Herr Lau sieht in den geplanten Regelungen eine Ungleichbehandlung für Schulen in freier Trägerschaft.

 

Diskussionsschwerpunkte:

- Gleiche Behandlung der Kinder unabhängig der besuchten Schulart

- Hansestadt Rostock sollte nicht befreit werden, sich um den Schulweg der Kinder  

  an Schulen in freier Trägerschaft zu kümmern

- Mehrheit der Schüler an freien Schulen würden unter die Regelung fallen, da ihre

  Schulwege in der Regel länger sind

- Schulwahlfreiheit sollte aufrecht erhalten werden

- Schulen in freier Trägerschaft sind nur deshalb nicht in der Satzung aufgeführt, weil

  diese noch keine Datensätze vorgelegt haben

 

 

Herr Lau bittet den Ortsbeirat um Abstimmung über die Beschlussvorlage 2014/BV/0486

 

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Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die „Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock (Schuleinzugsbereichssatzung)“.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage