25.03.2015 - 7.3 Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberver...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung ist für die Aufnahme der Kandidatinnen und Kandidaten in die Vorschlagsliste die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl - hier: 27 Stimmen - erforderlich.

 

Reduzieren

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft beschließt die anliegende Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter für das Oberverwaltungsgericht Greifswald.

 

(Vorschlagsliste liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage bei)
 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt