25.03.2015 - 9.7 Beschluss über die Neuaufstellung des Bebauungs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließ­lich zu den Änderungsanträgen Nr. 2015/BV/0617-01 A) und Nr. 2015/BV/0617-02 A)

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließlich zu den Änderungsanträgen Nr. 2015/BV/0617-01 A) und Nr. 2015/BV/0617-02 A)

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage einschließ­lich zu den Änderungsanträgen Nr. 2015/BV/0617-01 A) und Nr. 2015/BV/0617-02 A)

 

- Ortsbeirat Kpeliner-Tor-Vorstadt empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage mit Änderungs­anträgen Nr. 2015/BV/0617-01 A) und Nr. 2015/BV/0617-02 A)

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 „Werftdreieck“ soll mit einem erweiterten Geltungsbereich als B-Plan Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“ neu aufgestellt werden.

 

Der Bebauungsplan wird begrenzt:

 

im Norden

und Osten:              durch die Grundstücke auf der Nordseite der Werftstraße,

im Süden:              durch die Bebauung des Thomas-Müntzer-Platzes,

im Westen:              durch die Bahntrasse Rostock - Warnemünde sowie die rückwärtige Grenze der Grundstücke westlich der Max-Eyth-Straße.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Beschluss Nr. 2015/BV/0617:

 

Der Bebauungsplan Nr. 10.MK.63 „Werftdreieck“ soll mit einem erweiterten Geltungsbereich als B-Plan Nr. 10.W.63.1 „Wohnen am Werftdreieck“ neu aufgestellt werden.

 

Der Bebauungsplan wird begrenzt:

 

im Norden

und Osten:              durch die Grundstücke auf der Nordseite der Werftstraße,

im Süden:              durch die Bebauung des Thomas-Müntzer-Platzes,

im Westen:              durch die Bahntrasse Rostock - Warnemünde sowie die rückwärtige Grenze der Grundstücke westlich der Max-Eyth-Straße.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Als wesentliche Planungsziele werden verfolgt:

 

              Entwicklung eines innerstädtischen Wohngebietes mit einer möglichst großen Anzahl von Wohnungen in sinnvoller und zugleich effektiver Auslastung zur Schaffung von vielfältigen Wohnungsangeboten für breite Schichten der Bevölkerung. Einbeziehung der Bedarfe aus der notwendigen sozialen und Dienstleistungsinfrastruktur für das Plangebiet (Kinderbetreuungseinrichtungen, Sport- und Spielanlagen, kleinteiliger Einzelhandel).

Beachtung der erheblichen akustischen Vorbelastung des Plangebietes durch Verkehrs- und Gewerbelärm,

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              Orientierung der Bebauung an den Strukturen und der Maßstäblichkeit der umliegen­den Bebauung zur Erlangung einer städtebaulich hochwertigen Qualität,

 

              Schaffung optimierter privater und öffentlicher Grün- und Freiflächen ohne ruhenden Verkehr im Gebietsinneren,
 

              es soll eine planerische Auseinandersetzung mit dem historischen Erbe (insbesondere der Heinkelmauer) dieses Grundstückes erfolgen, welche die Bedeutung dieses Standortes auch für nachfolgende Generationen erlebbar macht,

 

              Neuordnung des Erschließungssystems/der Verkehrsflächen unter besonderer Beachtung der Bedeutung für das gesamtstädtische Netz und Prüfung alternativer Entlastungsmöglichkeiten,

 

              Einbeziehung der vorhandenen erhaltenswerten Großbäume in die Planung: im Bereich der Einmündung Max-Eyth-Straße / Lübecker Straße, im Bereich östlich der Max-Eyth-Straße und südlich der Werftstraße auf Höhe der Haus-Nr. 45,

 

              Anlage von Fuß- und Radwegeverbindungen unter Beachtung der Einbindung in das Umfeld. Anlage einer Grün- und Wegeverbindung zwischen Holbeinplatz und Werftstraße in Verbindung mit der Wiederherstellung des Kayenmühlengrabens als offenes Gewässer.

 

 

Die Schaffung von Parkmöglichkeiten für die Versorgung der Bevölkerung im Stadtteil ist zu prüfen.

 

Anlage:
Lageplan (= Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss)

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage