25.03.2015 - 9.5 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

 

- Ortsbeirat Biestow empfiehlt Ablehnung

 

Wortmeldung zur Angelegenheit erfolgte bereits bei TOP 9.6 - Beschlussvorlage Nr. 2015/BV/0619.

 

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Beschluss:

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09.SO.156.1 „Erweiterung Landhotel Rittmeister“ (Anlage 1) und die dazugehörige Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan liegt in der Dorflage Biestow, die begrenzt wird:

 

- im Norden:

durch das Wohngrundstück Biestower Damm Nr. 2
sowie Freiflächen eines Reiterhofes,

- im Osten:

durch den Biestower Damm,

- im Süden
  und Westen


durch den Damerower Weg.

 

Anlagen:
Entwurf des Bebauungsplanes,
Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage