25.03.2015 - 8.1 Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Empfehlungen der Ausschüsse:

 

- Sozial- und Gesundheitsausschuss empfiehlt Ablehnung

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung

 

 

Empfehlungen der Ortsbeiräte:

 

- Zustimmung:

  - OBR Seebad Warnemünde, Diedrichshagen

  - OBR Lichtenhagen

  - OBR Groß Klein

  - OBR Lütten Klein

  - OBR Evershagen

  - OBR Reutershagen

  - OBR Hansaviertel

  - OBR Südstadt

  - OBR Dierkow-Neu

  - OBR Dierkow-Ost, Dierkow-West              mit schriftlicher Stellungnahme (liegt allen vor) 

  - OBR Toitenwinkel

 

- Zustimmung mit Änderungen:

  - OBR Kröpeliner-Tor-Vorstadt mit Änderungsanträgen Nr. 2015/AN/0629-02 (ÄA)
    und Nr. 2015/AN/0629-03 (ÄA)

 

- Ablehnung:

  - OBR Markgrafenheide, Hohe Düne, Hinrichshagen, Wiethagen, Torfbrücke

  - OBR Schmarl

  - OBR Biestow

  - OBR Stadtmitte

  - OBR Brinckmansdorf

  - OBR Gehlsdorf, Hinrichsdorf, Krummendorf, Nienhagen, Peez, Stuthof, Jürgeshof

 

- zur Kenntnis genommen:

  - OBR Gartenstadt/Stadtweide

 

 

 

Herr Dr. Wandschneider beantragt die Erteilung des Rederechts an Herrn Christian Rudolph (Geschäfts­führer Mieterverein Rostock e. V.).
 

Abstimmungsergebnis zum Rederecht für Herrn Rudolph:                                          Angenommen

 

Es folgt ein Wortbeitrag von Herrn Rudolph zur Angelegenheit.

 

 

Herr Dr. Wandschneider (für die Fraktion der SPD) beantragt namentliche Abstimmung zum Antrag.

 

 

Frau Dr. Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09) gibt Folgendes zu Protokoll:

 

Die Nichtzustimmung der Fraktion zu diesem Antrag stellt keine Ablehnung der Bundesinitiative zu einer Mietpreissenkung dar.

 

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Beschluss:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1. beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, dass per Rechtsverordnung gem. § 558 Abs. 3 Satz 3 BGB für ausgewählte Stadtteile der Hansestadt Rostock als Gebiete mit schwieriger Wohnungsversorgung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird.
 

2. unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungs­vermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG)“ das zuständige Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzufordern, per Rechtsverordnung Gebiete mit ange­spannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.
 

3. unverzüglich selbst die materiellen Voraussetzungen für die Punkte 1. und 2. zu schaffen, indem stadtteilbezogen die hierfür erforderlichen Daten erhoben werden, um den Nachweis der beson­deren Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu führen. Die erforderlichen Daten sind zur begründeten Nach­weisführung stetig fortzuschreiben.
 

4. der Rostocker Bürgerschaft ist bis zum 30.06.2015 über die Erledigung der o. g. Beschluss­punkte zu berichten.

 

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Abstimmungsergebnis (nach namentlicher Abstimmung - Abstimmungsliste s. Anlage):

Angenommen

 

Abgelehnt

X

Dafür

14

Dagegen

32

Enthaltung

  3

 

 

 

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Anlagen