19.03.2015 - 6.3 Gehölzpflege in städtischen Parkanlagen

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

Herr Matthäus führt in die Vorlage ein. Das Problem ist, dass Parkanlagen zu Wald werden. An eineigen Stellen möchte man Parkanlagen mit Erholungsfunktion erhalten, an anderer Stelle kann eine Verwaldung zugelassen werden. Dort wo keine Verwaldung erwünscht ist, muss durch finanzielle Aufwendungen für die Pflege dies verhindert werden. Anlagen, die zu Wald geworden sind, können nicht mehr als Parkanlagen gepflegt werden.

 

Herr Engelmann weist darauf hin, dass es dem Amt für Stadtgrün aus finanzieller und personeller Sicht sehr schwer fällt, einer Verwaldung vorzubeugen. Es gibt Beschlüsse durch die Bürgerschaft, die aus o.g. Gründen dem Amt für Stadtgrün die Verhinderung der Verwaldung erschweren. 

 

 

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Anlagen zur Vorlage