18.03.2015 - 5 Vorlage der Untersuchungsergebnisse und die Abl...

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Wortprotokoll

Herr Sandhop und Herr Wiedow von der Verkehrsbehörde stellen die Untersuchungsergebnisse vor.

Im Zusammenwirken des Stadtamtes als untere Straßenverkehrsbehörde mit dem Tief- und Hafenbauamt als Straßenbaulastträger und Verkehrsplanungsbehörde wurden die erforderlichen  Erhebungen und Prüfungen auftragsgerecht vorgenommen.

Die ausgewiesenen Bewohnerparkgebiete sind sowohl in ihrer Ausdehnung (max. 1000 m) als auch in ihrer räumlichen Verkehrsstruktur sehr unterschiedlich. Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Parkraum, insbesondere kostenfreier Natur, besteht nicht. Das Regelwerk (Straßenverkehrsordnung- StVO mit der hierzu verbindlichen Verwaltungsvorschrift) legt fest, dass tagsüber max. 50% aller öffentlichen Stellflächen für Bewohner reserviert werden dürfen, in den Nachtstunden bis zu 75% der Stellflächen.

Die übrigen Stellflächen sind der Allgemeinheit, auch gegen Gebühr, vorbehalten.

Gemeinsam mit dem Tief- und Hafenbauamt und den betroffenen Ortsbeiräten sind für die einzelnen Bewohnerparkgebiete  Maßnahmen und Festlegungen getroffen worden. Im Ergebnis der Untersuchungen kann die bisher praktizierte Ordnung unverändert beibehalten werden.

Ausnahmegenehmigungen für Nichtbewohner, wie eben Freiberufler, ortsansässige Firmen, Handwerker und soziale Dienste werden, der vorhandenen Stellplatzkapazität der Bewohnerparkgebiete entsprechend, wie bisher erteilt.

Im Anschluss an die Ausführungen fand eine rege Diskussion statt.

 

Der OBR fordert die Verkehrsbehörde auf, die Untersuchungen zur Möglichkeit der Einführung des Bewohnerparkens im Gebiet der Steintor-Vorstadt westlich der Rosa-Luxemburg-Straße zügig zu Abschluss zu bringen.