11.03.2015 - 7.1 Sachverhaltsdarstellung zum Winkeltreff

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Wortprotokoll

Auf Empfehlung des Ausschusses laut Sitzung vom 30.04.2014 ist der Fortbestand des Winkeltreffs zu sichern. Mit geplanter Sanierung der aktuellen Räumlichkeit des Winkeltreffs wird ein Auszug notwendig. Die Angebote sollen dann im angrenzenden Mehrgenerationenhauses (MGH)/Stadtteil- und Begegnungszentrum (SBZ) in Lütten Klein, betrieben durch IN VIA Rostock, erfolgen.

 

Herr Jarohs teilt mit, dass die Empfehlung des SGA aufgenommen wurde und mehrere Gespräche mit allen Beteiligten geführt wurden (Nutzer des WT; IN VIA; Ortbeirats-vorsitzende Lütten Klein; Ortsamtsleiterin Lütten Klein; Wohltat e.V.; AfW; WIRO). Aus aktueller Perspektive erscheint eine Überführung der Angebote (Begegnungs- und Essensausgabe) zum 01.07.2015 realistisch. Inhaltliche (konzeptionelle) und finanzielle Fragen sind vorab jedoch noch zu klären.

 

Die Aufgabe der kommenden Wochen und Monate liegt darin, beide Angebote zusammenzuführen. Dies erfolgt durch engere Zusammenarbeit beider Einrichtungen. Bedenken, Anregungen und Wünsche der aktuellen Nutzer wurden gemeinsam, unter Beteiligung der OBR-Vorsitzenden Frau Bolz und der Ortsamtsleiterin Frau Koch, diskutiert.

Die Überführung des Angebotes würde mit der Einschränkung verbunden sein, dass die Essensausgabe nur noch von Montag bis Freitag, nicht wie derzeit von Montag bis Samstag, erfolgen könnte. Alternativen wurden lt. Aussage von Herrn Jarohs bereits intern diskutiert. Am Samstag steht die Essensausgabe am Lichtenhäger Brink weiter zur Verfügung. Eine Überlegung sei, am Freitag zwei Essen auszugeben, so dass eines für den Samstag mit nach Hause genommen werden könne. Frau Limp-Schelling (Wohltat e.V.) erklärt ausdrücklich, dass dies aus hygienischen Gründen nicht möglich sei.

 

Weiterhin würde intern diskutiert, die Inanspruchnahme der Essensausgabe auf Inhaber des Sozial-Ticket (SozT) zu beschränken. Mit dem SozT können ökonomisch Bedürftige (Empfänger von ALG II bzw. Sozialgeld nach dem SGB II/Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII/Leistungen nach dem AsylbLG) die Essensausgabestellen der HRO weiterhin nutzen. Nicht mehr zur Verfügung stünden diese Angebote BürgerInnen, welche

a) allein mit vorbenanntem Personenkreis in einer Bedarfsgemeinschaft leben (aber selbst kein Grundsicherungsleistungen empfangen),

b) InhaberInnen von Krankenkassenbescheinigungen, die sie von der Zuzahlung für Medikamente befreien (ohne Erhalt von Grundsicherungsleistungen) und

c) InhaberInnen von GEZ Bescheinigungen ohne Erhalt von Grundsicherungsleistungen (ausgenommen StundentenInnen).

 

Eine auf Inhaber des SozT beschränkter Zugangskreis würde weiterhin ökonomisch schwachen Bürger/innen die Nutzung der Essensausgabestellen ermöglichen. Beispielsweise ist die Medikamentenzuzahlungsbefreiung nicht automatisch mit geringen finanziellen Mitteln gleichzusetzen. Fast alle Warnowpassinhaber haben auch den SozT-Stempel auf ihrem Pass notiert, so dass die Einschränkung nur vergleichsweise wenige BürgerInnen träfe. Einer ersten Schätzung zur Folge sind von 5.000 Warnowpassinhabern allein 100 - 200 nicht in Besitz des SozT.

Hintergrund der Überlegung sei beispielsweise, dass das Angebot der Essensausgabe im MGH von IN VIA aufgebaute Strukturen nicht verändern sollten. Es stünden nur begrenzt Räumlichkeiten zur Verfügung, andere Angebote dürften nicht beeinträchtigt werden.

Herr Jarohs sagt zu, den SGA über weitere Sachstände zu informieren.