12.03.2015 - 4.2 Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Rohde und Herr Teske fragen nach, ob es ein solches Konzept nicht bereits gäbe und ob ein weiteres notwendig sei.

 

Frau Dr. Selling antwortet, dass eine Stellungnahme der Verwaltung in Vorbereitung sei. Für einen solchen Beschluss bestehe ihrer Ansicht nach kein Bedarf, da alle darin erhobenen Forderungen bereits durch das Denkmalschutzgesetz (DSchG) geregelt seien. Denkmale werden gemäß DSchG in die Denkmalliste der Hansestadt Rostock eingetragen, diese ist im Internet unter www.rostock.de/denkmalpflege einsehbar. Dort seien auch die Denkmalbereiche aufgeführt, die nach DSchG ausgewiesen wurden. Eine denkmalpflegerische Zielstellung könne bei Veränderungen an Denkmalen verlangt werden. Bei Objekten, an denen größere Umbau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, liege diese vor. Die denkmalpflegerische Zielstellung formuliere auch die erforderlichen Maßnahmen zum Erhalt des Denkmals. Die Zuständigkeiten seien im DSchG eindeutig geklärt: Die unteren Denkmalschutzbehörde sei für den Vollzug des Denkmalschutzgesetzes zuständig. Nach DSchG seien  Eigentümer, Besitzer und Unterhaltspflichtige von Denkmalen verpflichtet, diese im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht instand zu setzen und zu erhalten.

Erhalte die untere Denkmalschutzbehörde Kenntnis von der Gefährdung eines Denkmals, sei sie nach DSchG ermächtigt, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen vom Eigentümer zu fordern oder selbst einzuleiten. Werde der Aufforderung, die beanstandeten Mängel abzustellen, nicht nachgekommen, ergreife die untere Denkmalschutzbehörde weitere Maßnahmen wie Buß- oder Zwangsgeld. Auch eine Ersatzvornahme sei möglich. Die untere Denkmalschutzbehörde lasse dabei die Sicherungsmaßnahmen selbst durchführen und stelle die Kosten dem Eigentümer in Rechnung.

Frau Dr. Selling bietet den Ausschussmitgliedern an, ihnen die Verfahrensweise vor Ort in der Abteilung Denkmalpflege anhand von Beispielen zu erläutern.

 

Herr Dr. Mehlan ist der Meinung, dass das DSchG lückenhaft ist. Ordnungsgelder sollten seiner Meinung nach direkt für den Erhalt der betreffenden Objekte eingesetzt werden.

 

Frau Schulz befürwortet den Antrag. Es sei nicht immer erkennbar, wie die Verwaltung mit Denkmalen umgehe. In Schwerin gäbe es beispielsweise fast doppelt so viele Denkmale. Mehr Informationen seien hilfreich.

 

Frau Barlen spricht sich für eine Prioritätenliste gefährdeter Baudenkmale aus.

 

Frau Kranig bezweifelt die Möglichkeiten der Einflussnahme der Hansestadt Rostock.

 

Frau Dr. Selling begrüßt den Vorschlag einer Prioritätenliste.

 

Die Ausschussmitglieder verständigen sich im Ergebnis der Diskussion auf folgenden Änderungsantrag des Kulturausschusses:

 

Satz 2 des Beschlussvorschlags wird gestrichen und durch den folgenden Satz ersetzt:

Dazu sollen in einer Prioritätenliste gefährdeter Baudenkmäler, unterschieden nach kommunalen und privaten Eigentümern, die jeweiligen denkmalpflegerischen Zielsetzungen und Handlungsbedarfe aufgezeigt werden.

 

Abstimmung über den Änderungsantrag:             
             

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

 

 

Reduzieren

Beschluss mit Änderung:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft ein Konzept zur Bewahrung der Baudenkmäler in der Hansestadt Rostock bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 03. Juni 2015 vorzulegen.

Dazu sollen in einer Prioritäteniste gefährdeter Baudenkmäler, unterschieden nach kommunalen und privaten Eigentümern, die jeweiligen denkmalpflegerischen Zielsetzungen und Handlungsbedarfe aufgezeigt werden.

 

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen mit Änder.

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt