12.03.2015 - 5.2 Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Meyer (Leiter Schulamt) macht kurze Ausführungen zum Entwurf.

Um im Sinne der Gleichbehandlung eine analoge Verfahrensweise zu den Landkreisen zu gewährleisten strebt die Landesregierung eine Änderung des Schulgesetzes an.

Im Schulgesetz § 46 Abs. 2 ist derzeit die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die kreisfreien Städte möglich, für die Landkreise aber bereits Pflicht.

Um die beabsichtigte Gesetzesänderung umsetzen zu können, wurde die Hansestadt Rostock vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zum Erlass einer Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock gemäß § 46 Abs. 2 SchulG M-V aufgefordert.

Der Schuleinzugsbereich kann auch das gesamte Stadtgebiet umfassen. An der bisherigen Praxis in der Umsetzung wird sich daraus keine Änderung ergeben.

Die Bewegungsfreiheit der Eltern und Schüler wäre somit weiterhin gewährleistet.

Die Satzung unterliegt, betreffs der Einhaltung des Schulgesetzes, dem Genehmigungsvorbehalt durch das Staatliche Schulamt Rostock.

Hier erfolgten bereits Rücksprachen die signalisierten, dass von einer Zustimmung ausgegangen werden kann.

 

Der Ortsbeirat stimmt der Beschlussvorlage zu.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

----

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

----

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage