25.02.2015 - 8.7 Vorsitzende aller Fraktionen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Status Beschluss:
- Geprüft/Autorisiert
- Datum:
- Mi., 25.02.2015
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsantrag
- Federführend:
- Fraktion DIE LINKE.PARTEI
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wird folgendermaßen geändert:
In der Anlage 4 - Aufwandsentschädigungen wird
1. im Absatz (2) folgender Satz gestrichen:
„Der Bezug von funktionsbezogener schließt einen Anspruch auf sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung aus.“
2. In der Tabelle wird die Spalte Ortsbeiräte folgendermaßen ergänzt:
Ortsbeiräten | Mitglieder (außer Ortsbeiratsvorsitzende | 20 EUR |
Die Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2015 in Kraft
Beschluss Nr. 2015/DA/0709:
Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wird folgendermaßen geändert:
In der Anlage 4 - Aufwandsentschädigungen wird:
1. in Ziffer 1 Absatz (1) folgender Satz gestrichen:
„Es werden funktions- und sitzungsbezogene Entschädigungen wie folgt gezahlt:“
und wie folgt ersetzt:
"Neben funktionsbezogenen Entschädigungen werden zusätzlich sitzungsbezogene Entschädigungen wie folgt gezahlt:"
2. in Ziffer 1 Absatz (2) folgender Satz gestrichen:
„Der Bezug von funktionsbezogener schließt einen Anspruch auf sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung aus.“
3. Ziffer 1 Absatz (2) wie folgt ergänzt:
„Die Mitglieder des Präsidiums sowie Fraktions- und Ortsbeiratsvorsitzende erhalten neben der funktionsbezogenen auch sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen. Ortbeiratsvorsitzenden werden die sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen auch dann gewährt, wenn sie als sachkundige Einwohner an der Sitzung der Bürgerschaft oder eines Ausschusses teilnehmen.“
Die Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2015 in Kraft