25.02.2015 - 8.7 Vorsitzende aller Fraktionen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wird folgendermaßen geändert:


In der Anlage 4 - Aufwandsentschädigungen wird

 

1. im Absatz (2) folgender Satz gestrichen:

„Der Bezug von funktionsbezogener schließt einen Anspruch auf sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung aus.“

 

2. In der Tabelle wird die Spalte Ortsbeiräte folgendermaßen ergänzt:

 

Ortsbeiräten

Mitglieder (außer Ortsbeiratsvorsitzende
und gemäß § 1 Abs. 3 Orts-beiratssatzung zur Sitzung beigezogene Einwohnerinnen/ Einwohner

20 EUR

 

Die Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2015 in Kraft

 

 


Beschluss Nr. 2015/DA/0709:

 

Die Hauptsatzung der Hansestadt Rostock wird folgendermaßen geändert:


In der Anlage 4 - Aufwandsentschädigungen wird:

 

1. in Ziffer 1 Absatz (1) folgender Satz gestrichen:

„Es werden funktions- und sitzungsbezogene Entschädigungen wie folgt gezahlt:“

und wie folgt ersetzt:

"Neben funktionsbezogenen Entschädigungen werden zusätzlich sitzungsbezogene Entschädigungen wie folgt gezahlt:"

 

2. in Ziffer 1 Absatz (2) folgender Satz gestrichen:

„Der Bezug von funktionsbezogener schließt einen Anspruch auf sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung aus.“

 

3. Ziffer 1 Absatz (2) wie folgt ergänzt:

„Die Mitglieder des Präsidiums sowie Fraktions- und Ortsbeiratsvorsitzende erhalten neben der funktionsbezogenen auch sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen. Ortbeiratsvorsitzenden werden die sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigungen auch dann gewährt, wenn sie als sachkundige Einwohner an der Sitzung der Bürgerschaft oder eines Ausschusses teilnehmen.“

 

 

Die Satzungsänderung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2015 in Kraft

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt