25.02.2015 - 9.2 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
zur Kenntnis gegeben
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Wortprotokoll

 

- Kulturausschuss empfiehlt Zustimmung zum Antrag

 

 

Es liegt der Änderungsantrag Nr. 2015/AN/0630-03 (ÄA) von Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocker Bund/Graue/Aufbruch 09) vor.
 

Weiterhin liegt die Stellungnahme der Verwaltung Nr. 2015/AN/0630-01 (SN) vor.

 

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Beschlussvorschlag:

 

Entsprechend der Zielvereinbarung vom 24.09.2014 zwischen der Hansestadt Rostock und dem Land Mecklenburg-Vorpommern zum Volkstheater Rostock, die strukturelle Entscheidungen zum Zwecke des Auskommens mit öffentlichen Zuweisungen in Höhe von jährlich 16,6 Millionen Euro bis 2020 einforderte, fasst die Bürgerschaft folgende Beschlüsse:

 

1.              Spartenstruktur
 

1.1              Das Volkstheater Rostock ist und bleibt ein in vier Sparten produzierendes Theater.

1.2              Zusätzliche Sparten wie das Bürger- und Puppentheater werden nur umgesetzt, wenn der jährliche Wirtschaftsplan dies hergibt. Der Aufsichtsrat der Volkstheater Rostock GmbH trifft hierzu die Entscheidung. Entsprechend Zielvereinbarung ist bezüglich des Puppentheaters vor allem an Kooperationen zu denken.

1.3              Anstelle einer Spartenschließung kann bei Bedarf eine strukturelle Änderung der Produktionsform erfolgen, von der festen Ensemblestruktur hin zum flexiblen Produzieren mit Gästen, die produktionsbezogen beschäftigt würden. Die Sparte verbliebe mit erforderlichen Ressourcen am Hause.

 

2.              Personalstruktur

 

2.1              Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen.

2.2              Im Falle des Ausscheidens von Mitarbeitern ist das Erfordernis einer Stellen-Nachbesetzung vertieft zu prüfen. Zwingend erforderliche Neubesetzungen sind möglichst kostengünstiger vorzunehmen. 

2.3              Im Falle einer Änderung der Produktionsform einer Sparte wird eine maximale Zahl von Neuproduktionen durch die VTR GmbH zugesichert.

 

3.              Tarifstruktur

 

3.1              Der Austritt aus dem Deutschen Bühnenverein bleibt bis 2020 (Laufzeit der aktuellen Zielvereinbarung) bestehen.

3.2              Eine Entscheidung über die eventuelle Rückkehr zum Flächentarif ist im Jahr 2019 durch die Bürgerschaft zu treffen.

3.3              Die Geschäftsführung der VTR GmbH wird beauftragt, alle tarifrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, unter der Voraussetzung, dass sowohl Lohndumping als auch eine überproportionale Belastung unterer Gehalts-/ Lohngruppen ausgeschlossen ist.

 

4.              Gästestruktur

 

Sollten alle o. g. strukturellen Maßnahmen nicht den erhofften und erforderlichen Konsoli­dierungseffekt zur Deckelung des öffentlichen Zuschusses in Höhe von 16,6 Mio. Euro erbringen, sind die flexiblen Budgets entsprechend anzupassen.

 

5.              Neubau

 

5.1              Bis zum Mai 2015 trifft die Bürgerschaft eine Entscheidung über den Standort des Theaterneubaus.

5.2              Entsprechend Zielvereinbarung unterbreitet die Stadtverwaltung der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage zur Zeitplanung für Gebäudeplanung und Kostenermittlung.
Die Vorlage ist so rechtzeitig einzubringen, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 08.07.15 eine Entscheidung treffen kann.

5.3              Über evtl. Mietkosten, die der VTR GmbH zugewiesen werden, trifft die Bürgerschaft im Jahr 2018 eine Entscheidung.

 

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Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/BV/0481-03 (ÄA) entfällt die Abstimmung zur Beschlussvorlage Nr. 2014/BV/0481 - (TOP 9.1) sowie zum Antrag Nr. 2015/AN/0630 - (TOP 9.2) und zum Änderungsantrag Nr. 2015/AN/0630-03 (ÄA) - (TOP 9.2.2).