25.02.2015 - 8.2 Andreas Engelmann (für den Ausschuss für Stadt-...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

(ursprünglich für die Sitzung der Bürgerschaft am 03.12.2014 eingereicht; durch Einreicher für erneute Beratung nach Beratung im Agenda 21-Rat zurückgestellt)

 

- Bau- und Planungsausschuss mit Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0379-02 (ÄA)

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2014/AN/0379-02 (ÄA)

 

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Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die B-Plan-Verfahren der Stadt folgende Prozesse und Bestimmungen einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§3 BauGB) in einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren zu qualifizieren und sukzessive unter Beachtung folgender Punkte umzu­setzen:

 

1. Das Beteiligungsverfahren erfolgt prozessbegleitend und mehrstufig. Die Bürgerinnen und Bürger werden über alle Projektstufen entsprechend der Detaillierungsstufe miteinbezogen.
Je nach Stand des Planungsprozesses und je nach Bedürfnissen der Beteiligten sind dafür verschiedene Formate der Beteiligung (z. B. Planungswerkstätten, Mediation, Planungszellen) zu entwickeln.

 

2. Erhöhung der Planungssicherheit: Mit einer Meilensteinplanung wird das Beteiligungsverfahren zeitlich derart strukturiert, dass Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit zur Erfassung, Bearbeitung und Übermittlung von Vorschlägen haben.

 

3. Transparenz herstellen: Die verschiedenen Stufen der Beteiligung, der jeweiligen Ergebnisse und auch der Verfahrensschritte im B-Plan-Verfahren sind prozessbegleitend sowie niedrig­schwellig auf einer geeigneten Internetplattform (im Sinne eines Beteiligungsservers) zu dokumentieren. Hierbei sind die Möglichkeiten zur Akteneinsicht, derart zu qualifizieren, dass Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Beteiligung keinen Informationsnachteil hinnehmen müssen. Fachsprache ist mindestens durch Glossar allgemeinverständlich zu übersetzen, Pläne entsprechend ihrer Entwicklungstiefe zu vereinfachen.

 

4. Integration bisheriger Ergebnisse: Der aktuelle Stand nach Zeit, Stufe, Inhalt, Qualität der Planung ist mit Start der Plattform aufzunehmen.

 

5. Koordination der Kommunikation: Die Verwaltung stellt das Annehmen der Vorschläge über eine zentrale Anlaufstelle, die mit der Plattform verknüpft ist, sicher. Dabei ist die Kommunikation wertschätzend und gleichberechtigt anzustreben.

 

6. Zudem können die Ergebnisse aus gemeinsamer Planungsarbeit und Abwägungsentscheidungen verbindlich über Ortsbeiräte, Fraktionen, Ausschüsse und Bürgerschaft bzw. Verwaltungsent­scheidungen festgeschrieben werden. Die Planungshoheit der Kommune bleibt dabei unberührt. Die Inhalte der Abwägung einzelner Entscheidungen sind transparent darzustellen (Darstellung der Übernahme, teilw. Übernahme oder der Nichtberücksichtigung von Forderungen, Ideen, Vorschlägen mit Begründung in ordentlicher Sitzung bzw. auf der Plattform).

 

7. Sofern seitens der Planungswerkstätten die Notwendigkeit entsteht, Dritte in das Verfahren einzubinden (gemäß § 4b BauGB, z. B. Mediation, Prozessbegleitung), so entscheidet darüber bei Uneinigkeit in der Planungswerkstatt zwischen BürgerInnen und Stadtverwaltung, die Bürgerschaft.

 

Die Verwaltung schlägt der Bürgerschaft mit dem Aufstellungsbeschluss ein optimales Beteiligungsverfahren unter Beachtung der vorgenannten Kriterien vor.

Zu prüfen ist, ob zur Umsetzung eines optimalen Beteiligungsverfahrens eine Koordinatorenstelle im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft einzustellen ist.

 

 

Beschluss Nr. 2014/AN/0379:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für alle zukünftigen B-Plan-Verfahren der Stadt die Anwendung insbesondere folgender Formen einer Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) in einem mehrstufigen Beteiligungsverfahren zu prüfen und entsprechende Vorschläge der Bürgerschaft vorzulegen:

 

 

1. Das Beteiligungsverfahren erfolgt prozessbegleitend und mehrstufig. Die Bürgerinnen und Bürger werden über alle Projektstufen entsprechend der Detaillierungsstufe miteinbezogen.
Je nach Stand des Planungsprozesses und je nach Bedürfnissen der Beteiligten sind dafür verschiedene Formate der Beteiligung (z. B. Planungswerkstätten, Mediation, Planungszellen) zu entwickeln.

 

2. Erhöhung der Planungssicherheit: Mit einer Meilensteinplanung wird das Beteiligungsverfahren zeitlich derart strukturiert, dass Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit zur Erfassung, Bearbeitung und Übermittlung von Vorschlägen haben.

 

3. Transparenz herstellen: Die verschiedenen Stufen der Beteiligung, der jeweiligen Ergebnisse und auch der Verfahrensschritte im B-Plan-Verfahren sind prozessbegleitend sowie niedrig­schwellig auf einer geeigneten Internetplattform (im Sinne eines Beteiligungsservers) zu dokumentieren. Hierbei sind die Möglichkeiten zur Akteneinsicht, derart zu qualifizieren, dass Bürgerinnen und Bürger im Zuge der Beteiligung keinen Informationsnachteil hinnehmen müssen. Fachsprache ist mindestens durch Glossar allgemeinverständlich zu übersetzen, Pläne entsprechend ihrer Entwicklungstiefe zu vereinfachen.

 

4. Integration bisheriger Ergebnisse: Der aktuelle Stand nach Zeit, Stufe, Inhalt, Qualität der Planung ist mit Start der Plattform aufzunehmen.

 

5. Koordination der Kommunikation: Die Verwaltung stellt das Annehmen der Vorschläge über eine zentrale Anlaufstelle, die mit der Plattform verknüpft ist, sicher. Dabei ist die Kommunikation wertschätzend und gleichberechtigt anzustreben.

 

6. Zudem können die Ergebnisse aus gemeinsamer Planungsarbeit und Abwägungsentscheidungen verbindlich über Ortsbeiräte, Fraktionen, Ausschüsse und Bürgerschaft bzw. Verwaltungsent­scheidungen festgeschrieben werden. Die Planungshoheit der Kommune bleibt dabei unberührt. Die Inhalte der Abwägung einzelner Entscheidungen sind transparent darzustellen (Darstellung der Übernahme, teilw. Übernahme oder der Nichtberücksichtigung von Forderungen, Ideen, Vorschlägen mit Begründung in ordentlicher Sitzung bzw. auf der Plattform).

 

7. Sofern seitens der Planungswerkstätten die Notwendigkeit entsteht, Dritte in das Verfahren einzubinden (gemäß § 4b BauGB, z. B. Mediation, Prozessbegleitung), so entscheidet darüber bei Uneinigkeit in der Planungswerkstatt zwischen BürgerInnen und Stadtverwaltung, die Bürgerschaft.

 

Die Verwaltung schlägt der Bürgerschaft mit dem Aufstellungsbeschluss ein optimales Beteiligungsverfahren unter Beachtung der vorgenannten Kriterien vor.

Zu prüfen ist, ob zur Umsetzung eines optimalen Beteiligungsverfahrens eine Koordinatorenstelle im Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft einzustellen ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt