03.03.2015 - 5.1 Dr. Steffen Wandschneider für die Fraktion der SP...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1.              beim zuständigen Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu beantragen, dass per Rechtsverordnung gem. §558 Abs. 3 Satz 3 BGB für ausgewählte Stadtteile der Hansestadt Rostock als Gebiete mit schwieriger Wohnungsversorgung die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen von 20 % auf 15 % abgesenkt wird.

2.              unmittelbar nach Inkrafttreten des geplanten „Gesetzes zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz - MietNovG)“ das zuständige Ministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufzufordern, per Rechtsverordnung Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu bestimmen, in denen dann die geplante Mietpreisbegrenzung der Gesetzesnovelle gilt.

3.              unverzüglich selbst die materiellen Voraussetzungen für die Punkte 1. und 2. zu schaffen, indem stadtteilbezogen die hierfür erforderlichen Daten erhoben werden, um den Nachweis der besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen zu führen. Die erforderlichen Daten sind zur begründeten Nachweisführung stetig fortzuschreiben.

4.              Der Rostocker Bürgerschaft ist bis zum 30.06.2015 über die Erledigung der o. g. Beschlusspunkte zu berichten.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

x