05.03.2015 - 4.4 Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Bockhahn gibt Erläuterungen zum Entwurf der Schuleinzugsbereichssatzung.

Die Notwendigkeit für die Beschlussfassung der Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen für die allgemein bildenden Schulen in kommunaler Trägerschaft der Hansestadt Rostock ist das Bestreben der Landesregierung eine Änderung des Schulgesetzes für MV hinsichtlich des §113 „Schülerbeförderung“ von 2013 nunmehr auch für die kreisfreien Städte herbeizuführen.

Das aktuelle Schulgesetz beschränkt die Erstattungen für die Aufwendungen der Schüler in der Schülerbeförderung nur auf die Landkreise.

Diese Ungleichbehandlung zwischen den Landkreisen und den kreisfreien Städten  in MV soll mit dem eingebrachten Gesetzesentwurf aufgehoben werden.

Das setzt den Erlass einer Satzung über die Festlegung von Schuleinzugsbereichen in Rostock voraus.

Eine Schülerbeförderung oder Erstattung der notwendigen Aufwendungen erfolgt nur dann, wenn die Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der örtlich zuständigen Schule aufgeteilt nach Klassenstufen eine bestimmte Anzahl von Kilometern übersteigt.

Die Erstattung beschränkt sich nur auf den direkten Schulweg.

Bisher gibt es in Rostock eine bezuschusste Monatskarte für Schüler und eine freie Schulwahl. Beides soll beibehalten werden.

Der Schuleinzugsbereich soll sich auf die gesamte Hansestadt beziehen.

Frau Dr. Koch ergänzt, dass die Umsetzung nicht kurzfristig erfolgen kann.

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage