12.02.2015 - 5.1 Dr. Sybille Bachmann für die Fraktion Rostocker...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Ausschussmitglieder beschließen Rederecht für Frau Dr. Bachmann.

 

Frau Dr. Bachmann erläutert den Antrag.

 

Der Antrag stelle eine Alternative zur geplanten Spartenschließung bzw. Einsparung von 2 Mio. Euro dar. Die Zielvorgabe 16,6 Mio. jährlicher Zuschuss bis 2020 werde damit eingehalten.

Der Antrag setze u.a. auf tarifliche Veränderungen, die inzwischen auch von den künstlerischen Gewerkschaften mitgetragen werden. So sei auch der Chor aufgeschlossen für Tarifgespräche. Weitere Maßnahmen seien mehr Flexiblität bei den Gästeetats und die kostengünstige Nachbesetzungen frei werdender Stellen.

Bei Bedarf sei man offen für eine Änderung der Produktionsform einzelner Sparten. Das VTR bliebe jedoch ein in vier Sparten produzierendes Theater, d.h. die Produktionen würden hier vor Ort entstehen.

Mit dem Beschluss des Antrags werde die Zielvereinbarung erfüllt.

 

 

Herr Rosinski informiert über ein Schreiben von Minister Brodkorb an den Oberbürgermeister, aus dem hervorgehe, dass von den einzusparenden 2 Mio. Euro hauptsächlich das Land mit 1,8 Mio. Euro profitieren werde.

In Hinblick auf tarifliche Veränderungen weist er darauf hin, dass ein Flächentarif im künstlerischen Bereich und der TVÖD für die „übrigen“ Mitarbeiter eine soziale Asymmetrie erzeugen könne. Schauspieler erhielten derzeit beispielsweise nur ein Bruttogehalt von 1.700 Euro.

Andere Produktionsformen betreffend, sei auch ein Kooperationsverbund mit anderen Theatern denkbar (kein stehendes Ensemble). Im Unterschied zum Einkauf von Produktionen könne man gemeinsam eine  künstlerische Linie entwickeln.

Insgesamt bringe der Antrag dem Theater mehr Flexibilität und die Möglichkeit auf bestimmte Umstände reagieren zu können.

 

Im Anschluss an die Nachfragen und Diskussion der Ausschussmitglieder erfolgt die Abstimmung zum Antrag.

 

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Beschluss:

Entsprechend der Zielvereinbarung vom 24.09.2014 zwischen der Hansestadt Rostock und dem Land Mecklenburg-Vorpommern zum Volkstheater Rostock, die strukturelle Entscheidungen zum Zwecke des Auskommens mit öffentlichen Zuweisungen in Höhe von jährlich 16.6 Millionen Euro bis 2020 einforderte, fasst die Bürgerschaft folgende Beschlüsse:

 

1.              Spartenstruktur

1.1              Das Volkstheater Rostock ist und bleibt ein in vier Sparten produzierendes Theater.

1.2              Zusätzliche Sparten wie das Bürger- und Puppentheater werden nur umgesetzt, wenn der jährliche Wirtschaftsplan dies hergibt. Der Aufsichtsrat der VTR GmbH trifft hierzu die Entscheidung. Entsprechend Zielvereinbarung ist bezüglich des Puppentheaters vor allem an Kooperationen zu denken.

1.3              Anstelle einer Spartenschließung kann bei Bedarf eine strukturelle Änderung der Produktionsform erfolgen, von der festen Ensemblestruktur hin zum flexiblen Produzieren mit Gästen, die produktionsbezogen beschäftigt würden. Die Sparte verbliebe mit erforderlichen Ressourcen am Hause.

 

2.              Personalstruktur

2.1              Betriebsbedingte Kündigungen werden ausgeschlossen.

2.2              Im Falle des Ausscheidens von Mitarbeitern ist das Erfordernis einer Stellen-Nachbesetzung vertieft zu prüfen. Zwingend erforderliche Neubesetzungen sind möglichst kostengünstiger vorzunehmen. 

2.3              Im Falle einer Änderung der Produktionsform einer Sparte wird eine maximale Zahl von Neuproduktionen durch die VTR GmbH zugesichert.

 

 

 

 

 

3.              Tarifstruktur

3.1              Der Austritt aus dem Deutschen Bühnenverein bleibt bis 2020 (Laufzeit der aktuellen Zielvereinbarung) bestehen.

3.2              Eine Entscheidung über die eventuelle Rückkehr zum Flächentarif ist im Jahr 2019 durch die Bürgerschaft zu treffen.

3.3              Die Geschäftsführung der VTR GmbH wird beauftragt, alle tarifrechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, unter der Voraussetzung, dass sowohl Lohndumping als auch eine überproportionale Belastung unterer Gehalts-/ Lohngruppen ausgeschlossen ist.

 

4.              Gästestruktur

Sollten alle o. g. strukturellen Maßnahmen nicht den erhofften und erforderlichen Konsolidierungseffekt zur Deckelung des öffentlichen Zuschusses in Höhe von 16,6 Mio. Euro erbringen, sind die flexiblen Budgets entsprechend anzupassen.

 

5.              Neubau

5.1              Bis zum Mai 2015 trifft die Bürgerschaft eine Entscheidung über den Standort des Theaterneubaus.

5.2              Entsprechend Zielvereinbarung unterbreitet die Stadtverwaltung der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage zur Zeitplanung für Gebäudeplanung und Kostenermittlung. Die Vorlage ist so rechtzeitig einzubringen, dass die Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 08.07.15 eine Entscheidung treffen kann.

5.3              Über evtl. Mietkosten, die der VTR GmbH zugewiesen werden, trifft die Bürgerschaft im Jahr 2018 eine Entscheidung.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

3

 

 

 

Dagegen:

1

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt