12.02.2015 - 4 Verfahren zur Besetzung der Funktion des Vorsit...

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Wortprotokoll

Auswertung des Prüfauftrages zur Besetzung der Funktion des Ortsbeiratsvorsitzenden im Rotationsverfahren durch Aussage des Rechtsamtes:

Danach ist es derzeit mangels Ermächtigung durch Gesetzgeber oder kraft Satzung (durch

die Bürgerschaft selbst) einem Ortsbeirat verwehrt, ein- so wie hier verstanden- automatisches Rotationsprinzip für die Besetzung des Vorsitzes einzuführen.

Weder Kommunalverfassung noch die in Frage kommenden städtischen Regelungswerke

(Hauptsatzung, Ortsbeiratssatzung und Geschäftsordnung der Bürgerschaft

sehen ein solches Rotationsprinzip vor.

Es erfolgt Diskussion einzelner OBR-Mitglieder:

-          die Frage eines automatischen Rotationsverfahrens steht nicht mehr zur Diskussion, stattdessen könnte der gewählte OBR-Vorsitzende halbjährlich sein Amt zur Verfügung stellen ( durch  z.B. Selbstverpflichtung) und dann könnte die Neuwahl eines OBR-Vorsitzenden erfolgen

-          so ein Wahlverfahren ist möglich, jedoch unüblich – die Bürger müssten sich immer neu orientieren

-          es sollte jedem OBR-Mitglied die Möglichkeit der Leitung des OBR gegeben werden,

um Erfahrungen zu sammeln

Herr Kasperski äußert sich mit Unmut über den derzeiten Stand des Ortsbeirates, dass z.Zt. keine konstruktive Arbeit möglich ist – der Ortsbeirat beschäftigt sich mit den eigenen Querelen und nicht mit der eigentlichen Arbeit des Ortsbeirates.