28.01.2015 - 8.2.4 Vorsitzende der Fraktionen DIE LINKE., SPD, BÜN...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

 

Beschlussvorschlag:

 

Im § 5 Abs. 5 wird im Satz 1 folgender Nebensatz gestrichen:

 

„   , soweit diese nach Hauptsatzung bzw. Eigenbetriebsverordnung nicht der Bürgerschaft vorbehalten sind.“

 

Absatz 5 lautet somit:

 

(5) Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und
-entwicklung der Hansestadt Rostock“ entscheidet in Angelegenheiten des Eigenbetriebes.
Art und Umfang der Entscheidungsbefugnisse des Betriebsausschusses und der Betriebsleitung regelt die Eigenbetriebssatzung.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt