14.01.2015 - 4 Wahl eines Vertreters für den Seniorenbeirat

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Wortprotokoll

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales ist nach § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung für Seniorenangelegenheiten zuständig. Mit der Wahl der neuen Bürgerschaft endet 2014 auch die Legislaturperiode des Seniorenbeirates.

Einstimmig wird der Vorschlag, Frau Thomsen wieder für die Ortsteile Biestow und Südstadt zu wählen, angenommen.

Frau Thomsen wird bereits in der dritten Wahlperiode in diesem Bereich mitarbeiten.