14.01.2015 - 5.3 Verlängerung der Veränderungssperre zum Bebauun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Müller vom Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft informiert, dass aufgrund des noch nicht abgeschlossenen B-Planverfahrens eine Verlängerung der Veränderungssperre notwendig ist. Laut den neuen Handlungsempfehlungen des Ministeriums ergibt sich eine neue Situation. In Neuaufstellungen von B-Plänen für Wohngebiete sind Ferienwohnungen ausgeschlossen.

Reduzieren

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Zur Sicherung der Planung wird für das Bebauungsplangebiet          Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“ die bestehende Veränderungssperre um ein Jahr verlängert. Der § 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 werden neu gefasst:

„Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von drei Jahren außer Kraft.

Auf die Dreijahresfrist ist der seit der Zustellung der ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach § 15 BauGB abgelaufene Zeitraum anzurechnen.“

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2014/BV/0339:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage