13.01.2015 - 7.3 Beschluss über die Aufstellung des Bebauungspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Beschlussvorlage einschließlich der Nachtragsbeschlussvorlage 2014/BV/5206-01 (NB).

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Beschluss:

 

1. Für das Gebiet entlang des Hüerbaaswegs in Brinckmansdorf soll ein Bebauungsplan

    aufgestellt werden.

 

    Das Gebiet wird begrenzt:

 

    im Norden:              durch die Tessiner Straße,

    im Osten:              durch die Ostseite der Straße „Hüerbaasweg“,

    im Süden:              durch die südliche Flurstücksgrenze des Flurstücks 26/21, Flur 1, Gemarkung

                         Kassebohm, südlich der ehem. Kaufhalle

    im Westen: durch den Wald „Cramons Tannen“.

 

2. Der Bebauungsplan soll die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung

    folgender Planungsziele schaffen:

 

                  Die Neuordnung und städtebauliche Aufwertung der ca. 1 ha großen Fläche insbesondere im Hinblick auf das Gelände der ehemaligen „Kaufhalle“ am Hüerbaasweg, die seit vielen Jahren ihre ursprüngliche Funktion verloren hat.

 

              Die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen, die in den letzten Jahren durch Funktionsverlust gekennzeichnet waren, für den Wohnungsbau in offener Bauweise in den Hausformen Einzel- oder Doppelhaus, die die nähere Umgebung bereits prägen, bei weitestgehendem Schutz der erhaltenswerten Großbäume auf der Grundlage des Baumgutachtens v. 06.02.2013 der Sachverständigen „Forstservice & Gutachterbüro Dipl. Ing.  (FH) Jana Sadlowski“.

 

              Die städtebaulich klare Definition der Waldgrenze westlich des Hüerbaaswegs einschließlich einer Waldumwandlung auf Flächen mit teils überalterten, das Wohnen gefährdenden Bäumen mit kompensierender Ersatzaufforstung der zu fällenden Bäume an geeigneter Stelle.

 

3. Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB mit einer

    zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² handeln wird, ist keine

    Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen.

 

4. Es wird ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erarbeitet werden und eine

    Waldumwandlung gemäß Landeswaldgesetz (LWaldG MV) einschließlich

    Ersatzaufforstung durchzuführen sein.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage