13.01.2015 - 7.2 1.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12.W.60 "Bri...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Müller erläutert die Beschlussvorlage und begründet deren Notwendigkeit. Im Anschluss beantwortet er Fragen der Mitglieder bzgl. Lärmschutz.

Reduzieren

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 12.W.60 “Brinckmanshöhe“ soll im Bereich der Baugebiete WA 1.1 bis WA 1.6, der Gemeinbedarfsfläche „Bürgerhaus“ sowie der Wohngebietsfläche mit dem besonderen Nutzungszweck ‚Gastronomie / Information' im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden.

 

Die Änderungsbereiche betreffen die unbebauten Flächen beidseitig der Wohngebiets-zufahrt R.-Tarnow-Straße sowie die unbebaute Fläche südwestlich der Wohnhäuser E.-Lindenberg-Str. Nr. 1 und Nr. 46 (vgl. Lageplan).

Es werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

1.              Aufhebung der Nutzungsbeschränkung in der textlichen Festsetzung A3 (bisher Beschränkung der Erdgeschossnutzung entlang der Rudolf-Tarnow-Straße auf Läden, ausnahmsweise Dienstleistungseinrichtungen mit stärkerem Publikumsverkehr).

2.              Reduzierung der Bauhöhenvorgabe C5 auf eine Mindesthöhe 9 m für Gebäude entlang des östlichen Wohngebietsrandes (WA 1.1 bis WA 1.3) einschließlich Anpassung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen).

3.              Zulassung einer offenen Einfamilienhausbebauung in den Baugebieten WA 1.4 bis WA 1.6) und auf der Gemeinbedarfsfläche ‚Bürgerhaus' einschließlich Anpassung der Baugrenzen.

4.              Zulassung einer Wohnbebauung auf der bisherigen Fläche für „Gastronomie / In-formation“ einschließlich Anpassung der Baugrenzen.

 

Reduzieren

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage