15.10.2014 - 5.1 4. Änderung der Satzung der Rostocker Heimstiftung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Höhne erläutert die 4. Änderungssatzung. Nach der Novellierung des Stiftungsgesetzes und der Kommunalverfassung M-V war dies notwendig.

Gravierende Änderungen sind in § 4 Abs. 1 (Zusammensetzung Stiftungsvorstand) und § 11 (Zustimmung zu Satzungsänderungen).

Es ergeht der Hinweis, in § 8 Absatz 3 eine Vertretungsregelung für den Vorsitzenden zu regeln. Der Hinweis wird dankend von Frau Holzke aufgenommen.

 

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Beschluss:

Die Bürgerschaft beschließt die 4. Änderung der Satzung der Rostocker Heimstiftung (Anlage 1).

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage