28.10.2014 - 5.4 Bauvoranfrag...

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Wortprotokoll

 

Herr Schommartz: Der BA ist gegen das Vorhaben, da der Abstand zur Straße wie auch der Abstand zum Wohngebiet zu gering ist. Die fehlende Feuerwache ist ein weiterer Hinderungsgrund. Aus städtebaulicher Sicht wäre unserer Meinung nach, sowohl ein Rückbau auf ein Gebäude mit der Traufhöhe des anliegenden Wohngebiets oder auch eine komplette Neuordnung des Grundstücks sinnvoll.

 

Der Bauausschuss empfiehlt Ablehnung.

 

Diskussions- und Antwortschwerpunkte:

  • Die genannten beiden Hausnummern im Vorgang sind nicht einheitlich – mal 10/11 – mal 10 (Nr. 11 wäre der hinter dem Mehrgeschosser liegende Flachbau –ehem. Küchentrakt), hier ist eine Berichtigung notwendig
  • Sehr sensibler Bereich – hochwertiger Wohnungsbau in unmittelbarer Nähe
  • Anfragestellung bezieht sich auf eine mögliche gewerbliche Nutzung/Beherbergung und kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen
  • Etwas anderes hier zu vermuten, liegt im Bereich von Spekulationen und hat dann auch keine Grundlage für einen positiven Bescheid des Bauamtes
  • Dann würden solche Vermutungen auch für alle anderen Bauvoranfragen/Bauanträge im  Stadtgebiet zutreffen können
  • Dies gilt auch für die weitere zukünftige Feuerwache
  • Eine bauplanungsrechtliche Neuordnung des gesamten Bereiches wäre dringend erforderlich
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Beschlussvorschlag:

 

Der Ortsbeirat Gehlsdorf/Nordost empfiehlt die Zustimmung zur Bauvoranfrage Nutzungsänderung der oberen beiden Etagen von Büro zur gewerblichen Nutzung/Beherbergung und kurzfristigen Vermietung von Ferienwohnungen, Langenort 10/11, Az. 03048-13.

 

Weitere Anmerkung

  • Die genannten beiden Hausnummern im Vorgang sind nicht einheitlich – mal 10/11 – mal 10 (Nr. 11 wäre der hinter dem Mehrgeschosser liegende Flachbau –ehem. Küchentrakt) und sind zu berichtigen

 

 

 

 

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

0

 

 

 

Dagegen:

8

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

x

 

 

Damit ist der Beschlussvorschlag abgelehnt.