01.10.2014 - 8.6.1 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.,...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 01.10.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
In Artikel 1 Änderung wird ergänzt:
§ 5 Ausschüsse
Absatz (5) wird im Satz 2 folgende Passage gestrichen:
„- ausgenommen den Rechnungsprüfungsausschuss -“.
„(5) In sämtliche Ausschüsse werden zehn Mitglieder sowie zehn Stellvertreter oder Stellvertreterinnen gewählt. In beratende Ausschüsse können sachkundige Einwohnerinnen und/oder Einwohner (maximal vier pro Ausschuss) berufen werden. Für den Jugendhilfeausschuss gelten besondere Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Satzung des Jugendamtes.“