01.10.2014 - 8.6.1 Vorsitzende der Fraktionen der SPD, DIE LINKE.,...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

In Artikel 1 Änderung wird ergänzt:

 

§ 5 Ausschüsse
 

Absatz (5) wird im Satz 2 folgende Passage gestrichen:
 

„- ausgenommen den Rechnungsprüfungsausschuss -“.

 

„(5) In sämtliche Ausschüsse werden zehn Mitglieder sowie zehn Stellvertreter oder Stellvertrete­rinnen gewählt. In beratende Ausschüsse können sachkundige Einwohnerinnen und/oder Einwohner (maximal vier pro Ausschuss) berufen werden. Für den Jugendhilfeausschuss gelten besondere Regelungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Satzung des Jugendamtes.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

(mit mehr als 27 Stimmen)

Abgelehnt