14.10.2014 - 8 Caravanstellplatz am Weidenweg

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Wortprotokoll

 

 

Der Ortsbeirat erhielt vom Stadtplanungsamt eine Stellungnahme zum Sachstand des Caravanstellplatzes am Weidenweg:

 

Der Bebauungsplan Nr. 01.SO.151 „Wohnmobilplatz Warnemünde“ wurde vom Oberlandesgericht M-V für unwirksam erklärt.

 

Der angegriffene Bebauungsplan leidet an einem Bekanntmachungsmangel.

Er weist in der textlichen Festsetzung 5.1. auf die DIN 45691 als Grundlage der Festsetzung hin. Die Anforderungen an die Bekanntmachung dieser DIN-Vorschrift werden hier nicht erfüllt.

Zurzeit wird federführend unter dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft an der „Heilung“ dieses Bebauungsplanes gearbeitet.

 

Zum gegebenen Zeitpunkt werden sie das Ortsamt und den Ortsbeirat über den vorliegenden Arbeitsstand informieren. Es ist angedacht, diesen Bebauungsplan in I. Halbjahr 2015 erneut als Satzung beschließen zu lassen.