09.04.2014 - 6 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 09.04.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Nachtigall macht Ausführungen zum TOP
Vorhaben: • Neubau eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses
mit Tiefgarage, oberirdischen Stellplätzen, Cafe und Verkaufsräumen
Bauort: • Rostock , Hellingstraße 3,4,5,6
Bauwert: • 6,1 Millionen Euro
Bauherr: • Wohnungsgenossenschaft „ Marienehe“
Abmessungen: • Länge : 100,6 m (Nord-Süd)
• Breite : 29,9 m (Ost-West)
• Höhe : ca. 19 bis 22m
Geschosse: • 6 bzw. 7 Geschoss je nach Gebäudeteil
unterste Etage ist kein Vollgeschoss
Funktionen: • 1 Etage : Tiefgarage 2000m Nutzfläche
• Haustechnikräume
• Café mit 156 m im nördlichen Kopfbau
• 2.Etage: Wohnen im Südteil, Kellerräume
• 3.Etage: Wohnen im Südteil, Verkaufsraum 390m
• 4.- 6 Etage: Wohnen im Südteil Büros mit 1028m
• 7. Etage: Wohnen
Insgesamt 60 Wohneinheiten mit 4,907 m
Stellplätze: 61 Stellplätze in der Tiefgarage
54 Stellplätze im Freien
Gestaltung: Gebäude in Stahlbeton/Mauerwerkskonstruktion, Dachkonstruktion als
Flachdach mit Attika
vertikal durch Gebäudevorsprünge gegliederte Fassaden aus beschichteten
Alu- „ Cobond“ - Platten in heller Farbgebung. Balkon-/Terrassenbrüstungen
aus Glas.
Einbeziehung des alten Schienekrans als technische Denkmal – der
Sichtbetonsockel des Gebäudes und die Pergola vor der Westfassade
markieren den Verlauf und die Höhenlage der ehemaligen Kranbahn.
Frau Nachtigall gibt an das die Höhe des Geländevorsprunges eingehalten wurde.
Herr Kluge fragt, ob der Teich erhalten bleibt. Frau Nachtigall verneint die Frage. Durch den Wegfall des Teiches entstehen zusätzlich 6 Parkplätze.
Herr Toscher fragt an, was mit dem Kran passiert.
Der Architekt Herr Kristoffersson vom Architektenbüro Stratic zuständig für die
Freiraumplanung berichtet dass der Kran nicht zum Grundstück gehört sondern einem Verein untersteht.
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Neubau eines mehrgeschossigen Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage, oberirdischen Stellplätzen, Cafè und Verkaufsräumen", Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft", Rostock, Hellingstr. 3, 4, 5, 6, wird erteilt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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30,5 kB
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