09.04.2014 - 7 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Frau Nachtigall macht Ausführungen zum TOP

 

•  Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage

•  Bauort:  Rostock Konrad-Zuse-Straße 3-4

•  anrechenbarer Bauwert : 2,8 Mill. Euro

•  Bauherr:  Hanseat Bau und Sanierung GmbH Herr Patzer

Architekten: Herr Ries, Herr Kristoffersson

•  Länge: 35,3m  Breite: 24,5 m Höhe: 19,3 m

•  Geschosse:  1 Untergeschoss-Tiefgarage und Keller

6 Vollgeschosse EG- 5.OG – Wohnen

Funktion  46 Wohnungen mit insgesamt  4,126 m Nutzfläche

   Stellplätze: 46 in der Tiefgarage, 14 Stellplätze im Freien

•  Gestaltung: U-förmiges Gebäude in Stahlbeton/Mauerwerkskonstruktion

    Beton-Dachkonstruktion als Flachdach

    Fassaden geputzt, horizontale Gliederung der Außenfassaden

    Durch Betonkragplatten und Glasbrüstungen  der Balkone

•   Baurechtliche Zulässigkeit: Bauvorhaben ist planungsrechtlich zulässig

    Bauordnungsrechtliche Prüfung  vom Antrag noch nicht abgeschlossen

 

 

Zum Bauantrag liegt ein Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B- Plan

vor, aufgrund  der Überschreitung der im B-Plan festgesetzten Baugrenze östlich

und westlich des Baufeldes.

Für den Antrag auf Befreiung wurde im Zuge des Verfahrens vom Amt  für

Stadtplanung eine Zustimmung erteilt.

 

 

Herr Ries gibt an das die Balkone mit als Fläche zählen.

Herr Siems  fragt an, welche Größe die Wohnungen haben, so dass auch Familien

mit Kindern dort wohnen können.

Herr Ries erklärt, dass es sich um 2-5 Raumwohnungen handelt.

Frau Niemeyer erfragt, ob eine Befreiung von Vorgaben zur Schaffung von Außenspielflächen

beantragt wird.

Herr Ries erklärt, dass beantragt wird, die Spielfläche kleiner als notwendig zu errichten.

Herr Kluge betont die Priorität der Spielplätze für jüngere und ältere Kinder.

Herr Hermann macht auf die wenigen vorhandenen Spielplätze aufmerksam, der einzige

Spielplatz in der Umgebung ist ein Sandkasten. Herr Wanie kritisiert die Errichtung des Spielplatzes in einer Windschneise und wünscht eine nochmalige Überprüfung der Anordnung

des Spielplatzes.

Herr Kristoffersen  betont, dass bei seinem Vorhaben die notwendige Spielfläche errichtet

wird.

.

 

 

Der OBR geht davon aus, dass die geforderte planungsgerechte Spielplatzgröße von 280 qm nicht unterschritten wird.

 

 

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 10.MI.138 „Ehemalige Neptunwerft", Rostock, Konrad-Zuse-Str., wird erteilt.

 

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Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

1

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

X

 

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Anlagen zur Vorlage