08.04.2014 - 10.1 Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Prechtel

Die Baugenehmigung des Rampengebäudes „Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde“ ist gegen das Votum des Ortbeirates erteilt. Jetzt gibt es dazu einen Änderungsantrag.

Ein Ortstermin war erforderlich. Dieser fand am 25.03.2014 statt. Ziel war es, den Ist- und Sollzustand zu erfassen und mit dem Bebauungsplan abzugleichen.

Der Investor hat eine Einladung zur Besichtigung der Baustelle ausgesprochen. Diese wird später wahrgenommen.

 

Frau Pentzien ist dafür, dass die Einladung des Investors schnell angenommen wird.

 

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag) „Neubau Wohn- und Geschäftsgebäude mit Parkhaus, Bebauungsplan Nr. 01.W.141 „Ehemaliger Güterbahnhof Warnemünde“, hier: 2. Nachtrag zum Rampengebäude, Zum Zollamt 3, Az.: 01913-13, wird erteilt.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

2

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage