18.03.2014 - 6.1 Erste Aktualisierung des Landschaftsplanes der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiesner informiert, dass am 19.02.2014 im Ortsamt West eine Informationsveranstaltung statt fand.

Es handelt sich um die 1. Aktualisierung des Landschaftsplanes von 1998.

Die Natur und Landschaft haben sich wesentlich verändert. Durch die veränderten Ansprüche an Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten haben sich die Nutzungsanforderungen an die Landschaft gewandelt.

Die Stellung des Landschaftsplanes zum Flächennutzungsplan hat einen empfehlenden Selbstbindungscharakter. Im Gegensatz dazu ist der Flächennutzungsplan behördenverbindlich.

Die Aufgaben des Landschaftsplanes umfassen

      Flächendeckende Darstellung des vorhandenen Zustandes von Natur und Landschaft (Ist-Zustand)

      Stadtraumbezogene Darstellung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und Begründung

      Aufzeigen der Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele

 

Im Hansaviertel gab es keine Änderungen.

 

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Ersten Aktualisierung des Landschaftsplanes der Hansestadt Rostock vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffentlichkeit, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzvereinigungen hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten

Ergebnis zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt die Erste Aktualisierung des Landschaftsplanes der Hansestadt Rostock (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung als Leitplan für die stadtraumbezogene Entwicklung von Natur und Landschaft.

 

3.    Die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock beschließt, den Landschaftsplan als      dynamisches Informationssystem fortlaufend zu aktualisieren.

 

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt