13.03.2014 - 5.1 Uferkonzept der Hansestadt Rostock für die Plan...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Der Ausschuss erteilt Herrn Vater Rederecht zu diesem Thema.

 

Herr Vater stellt die Existenzängste der Vereine dar, wenn das Uferkonzept umgesetzt wird. Die meisten Bootshäuser sind nicht mehr die ursprünglich genehmigten Bootsschuppen. Diese haben sich erübrigt, da Bootsverkehr auf der Oberwarnow nicht mehr möglich ist und durch Sperrung der Schleuse keine Verbindung mehr zur Unterwarnow gegeben ist. Nach dem Konzept sollen die Bootsschuppen als Kulturgut erhalten bleiben. Eine Legalisierung ist aber nicht vorgesehen. Die Legalisierung kann nur über ein geordnetes B-Planverfahren mit Ausweisung der Sondernutzung für diese Gebiet erfolgen.

 

Herr Müller weist darauf hin, dass es noch Abstimmungen mit den Stadtwerken zum Schwerpunkt Gaswerk gab. Die Ergebnisse sollen noch eingearbeitet werden. Maßnahme 6 soll umformuliert werden.

Die Bootshäuser sollen als Kulturgut erhalten bleiben. Diese Schwarzbauten können aber nicht legalisiert werden. Ein Bebauungsplan ist dabei keine Option. Die Kleingärten bleiben noch für 5 - 7 Jahre erhalten.

 

Herr Simowitsch stellt die Meinung des Ortsbeirates vor. Die Maßnahmen 6 und 7 sollten erhalten bleiben, da es sich um wichtige Wegebeziehungen handelt.

 

Herr Engelmann stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung. Dieser wird einstimmig bestätigt.

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Anlagen zur Vorlage