05.03.2014 - 11.10 Annahme einer Sachzuwendung zugunsten des Hanse...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Auf Nachfrage von Herrn Sauter äußert der Oberbürgermeister, dass die in der Beschlussvorlage genannte Sammlung derzeit im Wasserturm untergebracht ist. Es werden aber alle Anstrengungen unternommen, diese in Ausstellungen zu bringen bzw. in vorhandene Ausstellungen der Hansestadt Rostock zu integrieren.

 

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Beschluss:

 

Die Sachzuwendung „Nachlass des Bildhauers Wolfgang Eckardt, 88 Plastiken“ in einem Wert von 22.000,00 EUR wird angenommen und für die „Förderung von Kunst und Kultur“ gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 Abgabenordnung verwendet.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage