05.03.2014 - 9.2 Zukünftige Organisation der Wasserver- und Abwa...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass allen der Nachtrag Nr. 2013/BV/5191-03 (NB) schriftlich vorliegt, der eine Ergänzung des Beschlussvorschlages um einen Punkt 3 (keine betriebs-bedingten Kündigungen/Einbeziehung Personalvertretung) enthält.
 

Der Änderungsantrag Nr. 2013/BV/5191-01 (ÄA) von Simone Briese-Finke (für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 18.2.2014 zurückgezogen.

 

 

- Hauptausschuss empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- durch Finanzausschuss vertagt

- Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus empfiehlt Zustimmung zur Beschlussvorlage

- Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung empfiehlt Zustimmung
zur Beschlussvorlage

 

 

Der Oberbürgermeister nimmt Stellung.

 

Auf Antrag von Herrn Groth erfolgt die wortwörtliche Aufnahme des wesentlichen Inhalts der vorherigen Stellungnahme des Oberbürgermeisters wie folgt in diese Niederschrift:

 

Oberbürgermeister:

 

„Ich wollte nur ein Wort sagen zu dem Nachtrag zur Beschlussvorlage:


Am Montagabend haben sich Vertreter des Betriebsrates von EURWAWASSER zu einem Gespräch angemeldet gehabt. Dieses Gespräch ist mit einer Woche Vorlauf hier durchgeführt worden. Und in diesem Gespräch haben wir uns auf die entsprechenden Punkte, wie sie hier in der Ergänzungsvorlage stehen, geeinigt. Und wir waren auch in diesem Kreis zu dem Ergebnis gekommen, je früher wir eine Entscheidung treffen, umso früher kann auch die Belegschaft von EURAWASSER einbezogen werden in den Prozess der Neuorganisation und -strukturierung bzw. Fortsetzung und Kontinuität, die wir garantieren wollen, auch für die Mitarbeiter und die Leistungen der EURWASSER-Gesellschaft hier am Standort Rostock. Das noch mal zu dem Hintergrund auch des Beschlussnachtrages, dass wir uns in diesem Kreise grundsätzlich darin einig sind, dass betriebsbedingte Kündigungen nicht zum Handlungsportfolio der Hansestadt Rostock gehören, weder in der Kernverwaltung, noch bei den Eigenbetrieben, noch bei den Unternehmen, die Gesellschaftsanteile der Hansestadt Rostock besitzen, ich glaube darüber haben wir uns grundsätzlich verständigt.

 

Deshalb ist es doch auch notwendig, das gegenüber den heute bei EURWASSER tätigen Mitarbeitern noch einmal im Klartext hier zu formulieren, deshalb haben wir es hier in dieser Weise vorgenommen. Vielen Dank.“

 

 

 

Unter Bezugnahme auf den Änderungsantrag Nr. 2013/BV/5191-02 (ÄA) der CDU-Fraktion bittet Herr Dr. Seidel darum, auch die Ergänzungsvorschläge von EURAWASSER mit in ein Gutachten einzubeziehen.
 

 

Einer Bitte von Herrn Dr. Wandschneider auf Unterbrechung der Sitzung von 17.40 Uhr bis 17.50 Uhr wird stattgegeben.

 

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Bürgerschaft stimmt der sofortigen Erklärung der ordentlichen Kündigung des „Vertrages für die Wasserversorgung, Abwasserableitung und -behandlung“ zum 30.06.2018 durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband zu.
 

2. Vorbehaltlich der Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörden beschließt die Bürgerschaft die Umsetzung des „Nordwasser-Modells“ durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband und die Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH.

 

3. Aus der Rekommunalisierung erwachsen keine betriebsbedingten Kündigungen.
Betriebsbedingte Kündigungen sind dann auch ausgeschlossen für die nächsten 5 Jahre und sollen auch darüber hinaus vermieden werden.

Die Hansestadt Rostock nimmt unmittelbar nach Beschlussfassung die entsprechenden Gespräche mit EURAWASSER Nord GmbH auf und wird auf die Einbeziehung der Personalvertretung hinwirken.

 

(Konzept für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung im Verbandsgebiet nach 2018 vom 10.12.2013 liegt der Niederschrift beim Sitzungsdienst als Anlage 2 bei)

 

 

Beschluss Nr. 2013/BV/5191:

 

1. Die Bürgerschaft stimmt der sofortigen Erklärung der ordentlichen Kündigung des „Vertrages für die Wasserversorgung, Abwasserableitung und -behandlung“ zum 30.06.2018 durch den Warnow-Wasser- und Abwasserverband zu.
 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, spätestens zur Bürgerschaftssitzung im Oktober 2014 ein mit der Kommunalaufsichtsbehörde abgestimmtes und genehmigungsfähiges Konzept zur zukünftigen Organisation der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung der Hansestadt Rostock vorzulegen.
Dieses Konzept soll im Vergleich zum vorgeschlagenen Nordwasser-Modell auch ein höheres Maß an kommunaler Mitbestimmung prüfen.

 

3. Aus der Rekommunalisierung erwachsen keine betriebsbedingten Kündigungen.
Betriebsbedingte Kündigungen sind dann auch ausgeschlossen für die nächsten 5 Jahre und sollen auch darüber hinaus vermieden werden.

Die Hansestadt Rostock nimmt unmittelbar nach Beschlussfassung die entsprechenden Gespräche mit EURAWASSER Nord GmbH auf und wird auf die Einbeziehung der Personalvertretung hinwirken.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage