05.03.2014 - 9.1 Dr. Steffen Wandschneider (für die Fraktion der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 05.03.2014
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
1. Die Bürgerschaft beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides gem. § 20 Abs. 1 Kommunalverfassung M-V zur künftigen Organisation und Durchführung der Wasserver- und Abwasserentsorgung in der Hansestadt Rostock ab dem 01.07. 2018.
Die durch die Bürgerinnen und Bürger zu entscheidende Frage lautet:
„Sind Sie dafür, dass Rostocks öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung ab dem 01.07. 2018 uneingeschränkt in kommunaler Hand betrieben wird?“
Ja/Nein
2. Der Bürgerentscheid findet zeitgleich mit der Kommunal- und Europawahl am 25.05.2014 statt.
3. Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister zur umfassenden Information der Bürgerinnen und Bürger zum Bürgerentscheid.
4. Die Bürgerschaft beschließt, dass die Wahlvorstände für die Kommunal- und Europawahl gleichzeitig als Abstimmungsvorstände fungieren.
5. Die Bürgerschaft beschließt, dass der Kreiswahlausschuss für die Kommunal- und Europawahl gleichzeitig die Aufgaben eines Abstimmungsausschusses wahrnimmt.
6. Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl 2014 bildet die Grundlage für das Verzeichnis der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger und ist diesbezüglich zu erweitern.
7. Die Bürgerschaft beschließt, für den Bürgerentscheid eine Briefabstimmung zuzulassen.