09.10.2013 - 9.3.5 Dr. Sybille Bachmann (für die Fraktion Rostocke...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschlussvorschlag:

 

Die 2. Änderung der Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Festlegung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft und Heizung wird wie folgt geändert:

 

Im Punkt 12. wird nach „…als einmalige Leistung zu erbringen.“ eingefügt:

 

„Liegt eine wirksame mietvertragliche Regelung zur Übernahme von Bagatellschäden bzw. Kleinreparaturen durch den Mieter vor, gehören auch diese Kosten zum Unterkunftsbedarf und sind - soweit sie notwendig und angemessen sind - als einmalige Leistungen zu erbringen.“

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt