19.09.2013 - 4.1 Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 201...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Eggers erläutert die Beschlussvorlage. Das Papier stelle eine Arbeitsgrundlage dar. Ziel sei es, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und Altschulden abzubauen. Der detaillierte Haushaltsplan sei erst im Entstehen, man wolle sich mit der Bürgerschaft im Vorfeld auf Eckwerte verständigen und die Prioritäten der Bürgerschaft erfahren.

 

Der Oberbürgermeister erklärt, dass die Eckwerte eine Orientierung für die Arbeit der Verwaltung darstellen. Stabilität und Kontinuität im Kulturbereich seien ihm wichtig, man müsse aber auch die Hansestadt Rostock als Ganzes betrachten. Man beabsichtige im kommenden Jahr der Stiftung für das Volkstheater Rostock 2 Mio. Euro zukommen zu lassen. Diese Mittel seien zusätzlich zum festen Kapitalstock der Stiftung (250.000 Euro HRO + 250.000 Euro OSPA) und frei verwendbar. Man hoffe auf Zustiftung durch das Land.

Gegebenenfalls gebe es hier Gestaltungsraum für die Kultur. Änderungsanträge nehme man ernst. Sie seien aber nicht verbindlich, da keine Deckungsquellen benannt werden. Die Verwaltung kenne damit die Prioritätensetzung der Bürgerschaft.

 

Frau Dr. Fuchs möchte wissen, was ein Produkt zum wesentlichen Produkt qualifiziert.

 

Herr Eggers erläutert, dass bei einem wesentlichen Produkt die Steuerungsrelevanz gegeben sein muss, die Bürgerschaft könne Einfluss auf das Produkt nehmen. Bei einigen Produkten sei die Wesentlichkeit auch durch den finanziellen Umfang des Produktes gegeben.

 

Frau Schulz bittet die anwesenden Amtsleiter um Information zu eventuellen Problemen mit den Eckwerten und zur Zusammenarbeit zwischen den Fachämtern und dem Finanzverwaltungsamt. Ihr sei bekannt, dass im Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen Kürzungen bei den Kulturfördermitteln in Höhe von 200.000 Euro vorgenommen worden. Ihre Fraktion habe daher zwei Änderungsanträge dazu eingebracht, um die Mittel wieder einzustellen.

 

Herr Dr. Geyer äußert, dass die Eckwerte abgestimmt und in Ordnung seien.

Auch Herr Dr. Stuth sieht für das Kulturhistorische Museum keine Probleme.

 

Herr Heckmann weist darauf hin, dass bei der Stadtbibliothek 7.000 Euro gestrichen wurden, im Gegenzug die Kennwerte des Produktes aber nicht geändert worden seien. Bei einer Kürzung des Buchetats um 7.000 €uro müsse man die Anzahl neuer Medien von 27.000 auf 26.350 reduzieren.

 

Herr Werner erläutert, dass sich die fehlenden 200.000 Euro Kulturfördermittel wie folgt zusammensetzen:

-              80.000 Euro Hasiko-Maßnahme, die nicht durch die Bürgerschaft beschlossen wurde

-              20.000 Euro Bildungsprojekte

-              100.00 Euro Sonderbedarf für Vereine

Der Haushaltsansatz für Kulturfördermittel liege 2013 bei 1.700.700 Euro, für 2014 seien nur 1.500.700 Euro eingeplant. Der MS Stubnitz e.V. sei weder im Haushalt 2013 noch 2014 enthalten, da kein untersetzter Antrag gestellt worden sei. Es liege nur eine Bedarfsanmeldung vor.

Der von den Kulturträgern angemeldete Bedarf liege derzeit bei 1.667.800 Euro. Die angemeldeten Bedarfe entsprächen in der Regel der Vorjahresförderung. Höhere Bedarfe seien begründet (z.B. Umzug von 3 Vereinen in die Kunst- und Medienschule FRIEDA 23).

 

Frau Schulz erläutert die Änderungsanträge 4793-01 und 4793-02 und stellt sie zur Abstimmung.

 

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass die Änderungsanträge nicht im TOP 2 „Änderung der Tagesordnung“ angezeigt worden seien und eine Abstimmung über diese Anträge somit nicht erfolgen bzw. das Abstimmungsergebnis anfechtbar sein könne.

 

Frau Schulz äußert, dass die Änderungsanträge den Ausschussmitgliedern am Vortag per Mail zugegangen seien. Ob eine Erweiterung der Tagesordnung bei Änderungsanträgen notwendig sei, werde sie beim Sitzungsdienst prüfen lassen.

 

Abstimmung über 2013/BV/4793-01 (ÄA)    empfohlen    Ja: 6 / Nein: 2 / Enth.: 0

 

Abstimmung über 2013/BV/4793-02 (ÄA) empfohlen     Ja: 6 / Nein: 2 / Enth.: 0

 

 

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Beschluss:

 

1.              Die Eckwerte für den Entwurf des Haushaltsplanes 2014 werden auf Teilhaushaltsebene gemäß Anlage 1 festgelegt.

2.              Die für die Haushaltsplanung 2014 wesentlichen Produkte werden gemäß Anlage 2 festgelegt.

3.              Die Entwürfe der Produktbeschreibungen für das Haushaltsjahr 2014 gemäß Anlagen 5 und 6 * werden zur Kenntnis genommen.

 

* redaktionelle Änderung vom 27.08.2013

 

 

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Abstimmung über die geänderte BV 4793:     Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

2

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

6

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage