20.08.2013 - 4.1 Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau Ost - A...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Aufgrund der Festlegung des Ministeriums für Verkehr, Bau u. Landesentwicklung vom 25.09.2008 sind den jährlichen Anträgen auf Städtebauförderungsmittel aktualisierte Prioritätenlisten beizulegen.

In den Prioritätenlisten werden Maßnahmen näher bezeichnet und in einen vorgesehenen Durchführungszeitraum eingeordnet.

Die genaue Festlegung der Realisierung der Einzelmaßnahmen erfolgt dann mit den jährlich aufzustellenden Maßnahmeplänen.

Für Groß Klein mit der Gestaltung des Quartier 6 ist ein Realisierungszeitraum von 2014-2016 festgelegt.

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Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

 

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage