21.08.2013 - 7 Informationen zur Abwasserbeseitigung in Kleing...

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Wortprotokoll

Herr Dudek begrüßt die anwesenden Mitglieder der Kleingartenanlagen „Erlengrund“ und „Am Radelsee“.

Herr Matthäus und Vertreter des Kleingartenverbandes haben abgesagt, da noch Entscheidungen der Bürgerschaft abgewartet werden sollen.

 

Die Kleingartenanlage „Erlengrund“ hat den Antrag gestellt, an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen zu werden, da in jedem Frühjahr ein Großteil der Anlage unter Wasser steht und häufig Sammelbehälter  für Abwässer aus dem Boden gedrückt werden.

 

Die Vertreter der Kleingartenanlage „Erlengrund“ legen dar, dass die geforderten abflusslosen Gruben für ihre Anlage nicht geeignet sind und berichten von ihren Aktivitäten, um eine Sondergenehmigung zu erhalten.

 

Die Kleingartenanlage „Am Radelsee“ ist ebenfalls bemüht, an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen zu werden, da ähnliche Probleme auftreten und die technischen Voraussetzungen ohne großen Aufwand geschaffen werden könnten.

Auch hier wird der umfangreiche Schriftverkehr mit Behörden, Ämtern und dem Kleingartenverband dargelegt, um eine Lösung der Probleme zu erreichen – bisher ohne Erfolg.

 

Frau Dr. Bachmann:

Frau Dr. Bachmann legt dar, dass die umweltgerechte Entsorgung von Abwässern in Kleingartenanlagen gesetzlich geregelt wurde.

Die Art und Weise wurde nicht festgeschrieben und somit wäre der Anschluss an das öffentliche Abwassernetz eine Möglichkeit der Entsorgung.

Dieses würde die Gemeinnützigkeit des Vereins nicht gefährden.

Die Stadtverwaltung vertritt die subjektive Auffassung, dass mit dem Anschluss an das öffentliche Abwassernetz ein dauerhaftes Wohnen ermöglicht wird und damit die gesamte Anlage ihren Charakter als Kleingartenanlage im Sinne des Kleingartengesetzes verlieren würde.

Dieser Meinung schließt sich auch der Dachverband der Kleingärtner an.

Die Fraktion  „Rostocker Bund“ wird auf der nächsten Sitzung der Bürgerschaft eine Sondergenehmigung beantragen, die beiden Markgrafenheider Anlagen an das öffentliche Abwassernetz anzuschließen.

Sollte der Antrag scheitern, rät Frau Dr. Bachmann zu klagen, da eine große Aussicht auf Erfolg bestehe. Es gibt bereits in anderen Städten Fälle, bei denen die Kleingartenanlagen vor Gericht Erfolg hatten.

Frau Dr. Bachmann begründet, dass ein dauerhaftes Wohnen in Kleingartenanlagen gar nicht möglich wäre, da selbst das Gesetz zur Zweitwohnsitzsteuer ein dauerhaftes Wohnen an eine installierte Heizung koppelt.

In Kleingartenanlagen wird für einige Monate das Wasser abgestellt und Heizungsanlagen sind nicht vorhanden. Dies wird sie juristisch aufbereiten lassen.