14.08.2013 - 5.1 Information des Amtsleiters für Stadtentwicklun...

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Wortprotokoll

Herr Müller informiert, dass die Vorlage zum Werftdreieck in der Oktobersitzung der Bürgerschaft und die Vorlage zum Branchenkonzept Möbel in der Dezembersitzung beraten und beschlossen werden soll.

In Vorbereitung der B-Planänderung wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die zunächst das vorhandene Netz analysiert und Varianten für eine Neuordnung geprüft hat. Die Vorzugsvariante wird anhand einer Karte durch Herrn Müller vorgestellt. Folgende Änderungen wurden herausgearbeitet:

- kurze Verschwenkung der Straßenbahn hinter die Heinkelmauer

- Rückbau der Max-Eyth-Str.

- Neubau einer Straße zwischen Lübecker Str. u. Werftstr., somit

- Neugliederung der Bauflächen.

Durch die Neugliederung der Bauflächen ist die Ansiedlung im westlichen Teil mit großflächigem Einzelhandel (ca. 5 ha) möglich. Im östlichen Teil sind höherwertige Nutzungen (Mischgebiet mit kleinteiligem Einzelhandel und Gewerbe) möglich, die Zulässigkeit einer anteiligen Wohnnutzung ist im Verfahren zu prüfen.

Der Grundstückseigentümer hat seine Bereitschaft signalisiert, sich an den Kosten der Straßenbahnverlegung zu beteiligen.

Weiterhin informiert Herr Müller, dass sich unter der heutigen Max-Eyth-Str. ein Mischwassersammler befindet, somit ist eine Überbauung nicht möglich.

Zum Vorschlag der Verkehrsführung sind wir alternativlos, so Herr Müller.

 

Es wird von einigen Mitgliedern angeregt, Überlegungen anzustellen, die Mauer aus der Denkmalliste zu nehmen.

Durch die Ansiedlung eines Baumarktes und die Ansiedlung eines Sportartikel-Discounters wird durch Herrn Sens (SPD) ein städtebaulicher Missstand befürchtet. Dies kann Herr Dr. Schmidt (CDU) nicht nachvollziehen, er betont, dass die seit Jahren bestehende Industriebrache mitten in der Hansestadt Rostock der städtebauliche Missstand ist.

 

Zum Branchenkonzept Möbel berichtet Herr Müller, dass das Gutachterbüro "Stadt und Handel" beauftragt wurde, ein Konzept zu erarbeiten, welches am Ende die Aussage treffen soll, wie viel Quadratmeter Möbel in der Stadt Rostock vertretbar sind. Dieses Fachkonzept wird die Grundlage für mögliche Entscheidungen sein, so auch für neu zu erarbeitende B-Pläne. Es trifft aber keine kleinteiligen Aussagen. Für Einzelfallentscheidungen werden weiterhin Verträglichkeitsgutachten notwendig sein.