14.08.2013 - 4.4 Satzungs- und Abwägungsbeschluss...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Müller informiert anhand des B-Planentwurfes die Beschlussvorlage. Das bestehende Baurecht für das Gebiet "Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße" wurde nicht entwickelt. Ursprünglich war vorgesehen, dort ein Sportpark mit Sporthotel und Sportanlagen zu errichten. Mit dem jetzigen Änderungsverfahren wird das Planungsziel angestrebt, in Teilbereichen ein allgemeines Wohngebiet entstehen zu lassen. Es ist vorgesehen, die Stadthäuser als Mehrfamilienhäuser in vier- bis fünfgeschossiger Bauweise zu errichten. Es werden 150 Wohneinheiten entstehen, der ruhende Verkehr erfolgt unterirdisch.

Der OBR W'mde (Abstimmungsergebnis: Ja: 7, Nein: 0, Enth.: 0) hat darauf hingewiesen, dass die Nutzungsintensität der Sportanlagen durch die heranrückende Wohnbebauung in keinster Weise beeinträchtigt werden darf. Es wurden schalltechnische Untersuchungen durchgeführt und Lärmwerte festgesetzt. Auf der jetzigen Sportplatzfläche südlich der Parkstraße soll eine Sport- und Veranstaltungshalle mit Vereinsgebäude für den Warnemünder Sport errichtet werden.

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Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 “Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509), beschließt die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock die 1.Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.SO.88 “Sport- und Freizeitzentrum Warnemünde Parkstraße“ begrenzt im Norden durch den Geh- und Radweg nördlich der Parkstraße,

im Westen durch den Strandparkplatz am Ortseingang von Warnemünde,

 

im Süden durch das Gelände der Jugendherberge Warnemünde, die Kleingartenanlage „Am Meer des Friedens e.V.“ und die neuen Trainingsplätze der Sportanlage Warnemünde Parkstraße, sowie im Osten durch die Zufahrt zu den Sportstätten, bestehend aus der Planzeichnung (TeilA) und dem Text (TeilB) (Anlage2) als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2013/BV/4707:

 

Abstimmung:                                                        Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage