19.06.2013 - 8.2.5 Andreas Engelmann (Fraktion DIE LINKE....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2.5
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 19.06.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Sitzungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Den Ortsbeiräten wird, gestützt auf die Ermächtigung aus der Kommunalverfassung, ein Widerspruchsrecht eingeräumt.
Dazu wird die siebente Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wie folgt beschlossen:
1. § 14 erhält einen neuen Absatz 3 mit folgendem Inhalt:
Der Ortsbeirat kann gemäß § 42 Abs. 6 KV M-V einem Beschluss der Bürgerschaft zu folgenden Angelegenheiten widersprechen:
- in allen Fällen der örtlichen Bauleitplanung,
- im Bereich der örtlichen Verkehrsplanung wie z. B. bei wesentlicher Veränderung oder Einstellung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs oder Bau, Rückbau oder wesentlicher Veränderung von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen,
- im Bereich der örtlichen Schulentwicklung wie z. B. der Schließung von Schulen,
- im Bereich der Errichtung, Aufhebung oder wesentlichen Veränderung von Einrichtungen der örtlichen sozialen, kulturellen und Bildungsinfrastruktur,
- bei der Veränderung der Grenzen des Ortsteiles,
- Planung und Durchführung von Investitionsvorhaben und Nahverkehrsplan im Ortsteil,
- Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Flächennutzungsplanes sowie von Bebauungsplänen, soweit sie sich auf den Ortsteil erstrecken.
2. Der jetzige Absatz 3 wird zu Absatz 4 in § 14 der Hauptsatzung.
3. In der Überschrift zu § 14 wird hinter Aufgaben ein Schrägstrich und das Wort Recht eingefügt.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die sonstigen notwendigen Satzungsänderungen bis zum Oktober 2013 zur Beschlussfassung vorzulegen.