19.06.2013 - 8.2.2 Anke Knitter (Vorsitzende des Ortsbeirates Toit...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wird wie folgt geändert:

 

Die Hauptsatzung wird um folgende Regelung als § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung ergänzt:

 

Den Ortsbeiräten wird ein Widerspruchsrecht i. S. d. § 42 Abs. 6 KV M-V eingeräumt.

Das Widerspruchsrecht besteht insbesondere in folgenden Angelegenheiten:


- in allen Fällen der örtlichen Bauleitplanung,
 

- im Bereich der örtlichen Verkehrsplanung wie z. B. bei wesentlicher Veränderung oder Einstellung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs oder Bau, Rückbau oder wesentlicher Veränderung von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen,
 

- im Bereich der örtlichen Schulentwicklung wie z.B. der Schließung von Schulen,
 

- im Bereich der Errichtung, Aufhebung oder wesentlichen Veränderung von Einrichtungen der örtlichen sozialen Infrastruktur,
 

- bei der Veränderung der Grenzen des Ortsbeiratsbereiches.

 

Der jetzige Absatz 3 wird zu Abs. 4 in § 14 der Hauptsatzung.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

 

Abgelehnt

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