19.06.2013 - 8.2.2 Anke Knitter (Vorsitzende des Ortsbeirates Toit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.2.2
- Sitzung:
-
Sitzung der Bürgerschaft
- Gremium:
- Bürgerschaft
- Datum:
- Mi., 19.06.2013
- Status:
- öffentlich/nichtöffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:10
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Änderungsantrag
- Federführend:
- Ortsamt Ost
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird wie folgt geändert:
Die Hauptsatzung wird um folgende Regelung als § 14 Abs. 3 der Hauptsatzung ergänzt:
Den Ortsbeiräten wird ein Widerspruchsrecht i. S. d. § 42 Abs. 6 KV M-V eingeräumt.
Das Widerspruchsrecht besteht insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
- in allen Fällen der örtlichen Bauleitplanung,
- im Bereich der örtlichen Verkehrsplanung wie z. B. bei wesentlicher Veränderung oder Einstellung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs oder Bau, Rückbau oder wesentlicher Veränderung von öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen,
- im Bereich der örtlichen Schulentwicklung wie z.B. der Schließung von Schulen,
- im Bereich der Errichtung, Aufhebung oder wesentlichen Veränderung von Einrichtungen der örtlichen sozialen Infrastruktur,
- bei der Veränderung der Grenzen des Ortsbeiratsbereiches.
Der jetzige Absatz 3 wird zu Abs. 4 in § 14 der Hauptsatzung.