19.06.2013 - 7.11 Unterzeichnende Mitglieder der Bürgerschaf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Präsidentin informiert, dass der Bürgerschaft seit dem 4. Juni 2013 der Antrag von mittler­weile 36 Mitgliedern (die Unterschrift von Herrn Götz Kreuzer wurde nachgereicht) der Bürgerschaft zur Abberufung des Senators für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und 1. Stellvertreters des Oberbürgermeisters, Herrn Georg Scholze, mit Ablauf des 31.07.2013 aus seinen Ämtern vorliegt.


Die Mindestfrist von 2 Wochen zwischen dem Antrag auf Abberufung und dem Abberufungs­beschluss ist erfüllt.

 

Die Amtszeit des Wahlbeamten Herrn Georg Scholze läuft am 31.07.2013 ab.

Auf Grund der gesetzlichen Regelung der §§ 40 Abs. 5 i. V. mit 37 Abs. 2 KV M-V bliebe er aber im Anschluss daran bis zur Wahl eines Nachfolgers, längstens aber für sechs Monate im Amt.

 

Mit Schreiben vom 12.6.2013 hat die Präsidentin den Senator angeschrieben und ihm die Möglichkeit einer schriftlichen Stellungnahme gegeben bzw. ihm anheimgestellt, seine Stellungnahme hier mündlich abzugeben. Es liegt keine Rückinformation vor.

 

 

 

Herr Prof. Neßelmann (für die CDU-Fraktion) beantragt namentliche Abstimmung.

Durch Frau Niemeyer wird der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt.

 

Die Präsidentin informiert, dass die geheime Abstimmung in diesem Fall vorgeht und erläutert das Wahlverfahren bei geheimer Abstimmung (§ 32 Abs. 3 KV M-V i. V. mit Abs. 1 Satz 1 KV M-V).

 

 

Durch die Mitglieder des Wahlausschusses werden die Stimmzettel verteilt.

 

- Pause zur Wahlhandlung und Auszählung der Stimmen -


Die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgte öffentliche Auszählung der Stimmen durch den Wahlausschuss ergibt:

 

Gesetzliche Stimmenzahl:                            53

Ausgegebene Stimmzettel:                            50

Abgegebene Stimmzettel:                            50

Ungültige Stimmen:                                            0

 

Dafür:                                                                      46

Dagegen:                                                          2

Enthaltung:                                                          2
 

 

Damit hat der Antrag Nr. 2013/AN/4623 die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Bürgerschaft (36 Stimmen erforderlich) erhalten.

Herr Scholze wurde als Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters abberufen.
 

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Beschluss:

 

Der Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und 1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters, Herr Georg Scholze, wird gemäß § 32 Abs. 4 i. V. m. § 40 KV M-V mit Ablauf des 31.07.2013 aus seinen Ämtern abberufen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt