29.05.2013 - 4.5 Fortschreibung des Warnow-Ufer-Konzeptes der Ha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Müller erläutert, dass nach Überprüfung hinsichtlich der Standorte für die Planung und Umsetzung von Hausbootplätzen auf der Warnow 3 bedingte Eignungsbereiche gefunden wurden, aber keine Fläche für uneingeschränktes Wohnen auf dem Wasser aufgezeigt werden kann. Die 3 bedingten Eignungsbereiche (ehem. Neptunwerft, 2 in Gehlsdorf) sind in einer nächsten Planungsstufe mit konkreten Einzelplanungen zu bewerten und über die Zulässigkeit abschließend zu entscheiden. Im Rahmen dieser Überprüfung werden dann auch die Hinweise des Änderungsantrages des Ortsbeirates KTV berücksichtigt. Herr Müller weist darauf hin, dass durch einen zustimmenden Beschluss noch kein Baurecht besteht. Auf Nachfrage, ob ein Aufweichen der Kriterien bei der Standortbewertung (z. B. besondere Verglasung der Fenster) in Erwägung gezogen wurde, versichert Herr Müller, dass alle Möglichkeiten geprüft wurden. Für den Bereich Osthafen besteht das Ausschlusskriterium des Naturschutzes.

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Abstimmungsergebnis zur Beschlussvorlage 2013/BV/4452:

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

9

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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Anlagen zur Vorlage